Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Nr. 35. 
Rekrutirung der Armee für 1879/80. 
Ich bestimme hinsichtlich der Relrutirung der Armee für 1879/80 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche 
an den Herbst-llebungen Theil nehmen, am ersten oder zweiten Tage nach Beendigung derselben, 
bezw. nach dem Wiedereintresfen in den Garnisonen, stattzusinden. 
2) Für alle übrigen Truppentheile ist der 30. September der späteste Entlassungstag der Reservisten. 
Das Nähere bestimmen die betressenden General-Kommandos, für die Fuß-Artillerie jedoch die 
General-Inspektion der Artillerie. 
3) Die Entlassung der zu halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainfoldaten ist am 31. Oktober 
S: bezw. am 30. April k. Is., die der Oelonomie-Handwerker am 30. September d. Is. vor- 
zune hmen. 
4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs- 
terminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II. bezeichneten Quoten zur 
Einstellung gelangen können. 
II. Einstellung der Rekruten. 
1) Zum Dienst mit der Wasffe sind einstellen 
bei den Bataillonen der älteren Garde-Infanterie- Negimenter, 
denen des 1. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 25, 
des 3. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 29, 
des 5. Pommerschen Infanterie-Negiments Nr. 42, 
des 8. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 45, 
des 2. Niederschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 47, 
des 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 60 ie 225 Rekruten; 
bei den Ubrigen Bataillonen der Infanterie, diger und Shien .. . . je 190 Relruten; 
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens .... 150Rekrntenz 
bei den reitenden Batterien mindestens ie 25 Relruten; 
bei den übrigen Feld. Batlerien mindestens je 30 Relruten; 
bei den Bataillonen des Rheinischen Fuß- Artillerie— Regiments ur 8 und des 
Fuß -Artillerie= Regiments Nr. . .jc200Relkuten; 
betdenubrtgenouyArttllertci und den Pionier—- Bataillonen lIie- 160 Retkruten; 
bei den Bataillonen des Eisenbahn-Regiments mindestens.. . ie 135 Retlruten; 
bei jeder Train-Kempagnie 
zu 3jähriger aktiver Dienstzeit mindestens. 15 Rekruten; 
zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst d. J. und im Frühzjahr t. Is. je 44 Rekruten. 
2) etanemie= -Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile mindestens ein Drittel der etatsmäßigen 
ahl einzustellen. 
35) P 0 in rücksichtlich einzelner Truppentheile eine Aenderung der vorstehenden Zahlen nothwendig werden 
4, lollt, ermächtige Ich das Kriegs-Ministerium zu bei ezüglichen Anordnungen. 
Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat bei sämmtlichen unthe nach 
39 e . Anordnung der diesen letzteren vorgesetzten General Kommandos in der Zeit vom 4. bis 
8. November d. J. zu erfolgen; nur die für die Unterofsizierschulen sowie die als Oelonomie-Hand- 
werler ausgehobenen Rekruten sind am 1. rt ltober dieses, und die Quote der Trainsoldaten für den 
Frühjahrstermin am 1. Mai k. J. einzustelle 
Das Kriegs-Ministerium hat das ernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 23. Jannar 1879. " 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
	        
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