Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

Nr. 51. 
Informationskurse für Stabsoffiziere der Jufauterie bei der Milikär Schießschnle. 
Formation der Militär-Schießschule für 1879. 
Aif den Mir gehaltenen Vertrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre zwei Informatienskurse für Stabs- 
ofsiziere der Infanterie in der Daner von je drei und einer halben Woche bei der Militär Schießschule zu 
Spandau abgehalten werden. Zu jedem derselben sind pro Armee-Korps zwei, vom 11. Armee-Korps drei 
Stabsofsiziere einzuberufen; auch sind die Kommandeure der Unlerefsizierschulen und dic Lehrer der Taktit 
an der Kriegsakademie in entsprechender Vertheilung beranzuziehen. Der Zusammentritt der kommandirten 
Ofsiziere zu diesen Kursen hat am 29. Mai bezw. 2. Oktober zu erfolgen. Oleichzeitig bestimme Ich beüg- 
lich der diesjährigen Formation der Millker-Schieischnie daß ausnahmsweise Lientenants nur zu einem 
Ahrtursus kommandirt werden, welcher drei Monate zu umfassen und mit dem 1. Juli zu beginnen hat. 
Das Kriegs-Ministerinum hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 20. Februar 1879. . 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 1. März 1879. 
Im Aunschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium: 
A. Informationskurse für Stabs-Offiziere der Infanterie. 
Die Kurse schließen mit dem 21. Juni bezw. 25. Oktober d. Is. ab. 
2) An dem ersten Kursus haben drei, an dem zweiten zwei Kommandeure von Unteroffizierschulen sowie 
an beiden Kursen je zwei vehrer (Taltit) der Kriegsakademie Theil zu nehmen. 
3) Stabsofsiziere der Jäger und Schützen sind nicht zu kommandiren. 
4) Die Stabsefsi#iere 2c. haben sich den 29. Mai bezw. den 2. Okleber d. Is., Vormittags 8¼ Uhr, 
am Schießhause zu Spandau bei dem Direkter der Militär-S Schieß schule zu melden. 
Für die dreinndeinhalbwöchentliche Dauer jedes Kursus cunpf sangen die Sltaksossiziere „2c.4 mit 
Ansnahme derienigen der Garnison Spandau, gemäß §. 4 der Vererdnung, betreffend die Tage- 
Felder und Neisekesten der Persenen des Soldatenstanres vom 15. Juli 1873 die chargenmäßigen 
Tagegelder. 
Aen den vorgenannten Tagegeldern erhalten diejenigen Stabsefsiziere 2c., deren Garnison über 
3 Meilen von Spandau entfernt liegt, und welche in Anbetracht des in dieser Stadt herrschenden 
Wohnungsmangcls von vornherein in Verlin Wohnung nehmen, eine Entschärigung für die tägliche 
Reise nach Spanrau und zwar in Form einer auf drei und eine halbe Woche lautenden Abonnements- 
Fahrlarle I. Klasse für die Eisenbahnstrecke Berlin—Spandau. 
Die betressenden Truppentheile und Behörden haben Namen und Charge der Stabsefsiziere 2c., sewie 
den ihnen zustehenden Tagegeldersatz, unter gleichzeitiger Angabe, ob dieselben in Berlin rder Spandan 
wehn werden, direlt der Militär-Schiesischule bis zum 17. Mai bezw. 19. September d. Is. mit- 
zutheilen. 
Bis zu den gleichen Terminen sind die Personalbogen über diese Stabsefsiziere 2c. der Inspektion 
der Infanterieschulen einzusenden. 
Die Burschen der Stabsoffiziere 2c. bleiben für die Dauer des Kommandos in der Verpflegung der 
Truppentheile 2c. und erhalten von diesen für die gleiche Zeit auch das Garnison-Brotgeld des 
Kommandoortes, sowie, falls sie in Berlin znterheebrecht werden, den täglichen Löhnungszuschuß 
von 1 Pfennig. 
Für die ans auswärtigen Garnisonen kommandirten Stabsofsiziere 2c. ist die Milnahme der Pferde 
auf Kosten der Militär- WVerwaltung ausgeschlossen. 
10) Die Neisekesten und Tagege bder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die 
Daner des Kurfus — assus 5 — sind seitens der Truppentheile 2c. in abgerundeter Summe vor- 
schußweise zu zahlen. Die Erstattung vieser Vorschuszzahlungen erfolgt — am Schlusse jedes Kursus — 
seitens der Militär-Schießschule. 
Lettere hat auch die unter 6 genannie Entschädigung zu zahlen unr zu liquidiren. 
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