Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. Herlin, den 16. April 1680. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteljährliche ziaranonog dieses Blattes beträgt 1 K. 50 7. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expebition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt Aal"s der Verkauf einzelner Nummern dieses Vlattes; der Preis derselben richtet sch nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 = berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders einc Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 96. 
Einsetzung von Artillerie-Depot-Inspektionen. 
Auf Grund des Reichshaushalts Etats für das Jahr 1880/81 genehmige Ich, daß im Monat April d. J. 
vier Artillerie-Depot-Inspeltionen — in Posen, Siettin, Cöln und Straßburg — eingesetzt werden. Bieseiern 
übernehmen die, gegenwärtig den Fuß-Artillerie-Brigaden mit obliegende Ueberwachung der artilleristischen 
Vertheidigungs-Bereitschaft der Festungen, sowie die Leitung und Beaussichtigung der Verwaltung der Artillerie= 
Depots. Das Kriegs- Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 1. April 1880 
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 6. April 1880. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets. Ordre wird hierdurch mit folgenden Bemerkungen zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht 
) Die erste, zweite, drikte und vierte Artillerie-Depot-Inspeltion, mit dem Sitz bezw. in Posen, Stettin, 
Cöln und Straßburg, haben die vorerwähnten Geschäfte der bezw. ersten, wweiten, dritten und vierten 
Fuß. Artillerie-Brigaden vom 1. Mai d. 9. ab nach den für letztere bestehenden bezw. den demnächst 
u emanirenden Vorschriften 2c. zu führer 
2) heder Artillerie-Depot, Inspektion steht ein Mrilerie. Depot-Inspekteur mit dem Range eines Regiments- 
Kommandeurs vor. 
Das bei den Stäben der Fuß-Artillerie-Brigaden besindliche Zeug. und Feuerwerks--Personal tritt 
zu den betreffenden Artilterte Depot-Inspeltionen über. 
3) Die lebergabe, der G Ischäfte hat in der Weise stattzufinden, daß das Personal der Artillerie-Depot- 
Inspektionen Ende April d. J. nach dem Sitze seiner Inspektion übersiedeln kann. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 97. 4. Art. 1. v. Kameke. 
Nr. 97. 
Generalstabs-Nebungsreisen bei den Armec-Korps im Jahre 1880. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Gencralstabs- Arbunggreisen bei dem 
Garde-Korps, dem 1., 2., 3., 5., C., 7., 10., 14. und 15. Armec.Korps stattsinden. Das Kriegs-Ministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 1. April 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. .Kamete.
	        
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