Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. Berlin, den 18. April 1880. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .#. 50 2. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
A. Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 96. 
Einsetzung von Artillerie-Depot--Inspektionen. 
Auf Grund des Reichshaushalts Etats für das Jahr 1880/81 genehmige Ich, daß im Monat April d. J. 
vier Artillerie-Depot.Inspektionen — in Posen, Stettin, Cöln und Straßburg — eingesetzt werden. Dieselben 
übernehmen die, gegenwärtig den Fuß- Artillerie-Brigaden mit obliegende Ueberwachung der artilleristischen 
Vertheidigungs-Bereitschaft der Festungen, sowie die Leitung und sshtgung der Verwaltung der Artillerie- 
Depots. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 1. April 1880. 
. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 6. April 1880. 
" guorst ende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit folgenden Bemerkungen zur allgemeinen 
enntniß gebracht: 
1) Die erste, weeite dritte und vierte Ariillerie -Depot Inspertion, mit dem Sitz bezw. in Posen, Stettin, 
Cöln und Straßburg, haben die vorerwähnten Geschäfte der bezw. ersten, zweiten, dritten und vierten 
Fuß-Artillerie-Brigaden vom 1. Mai d. J. ab nach den für letztere besie,enden bezw. den demnächst 
u emanirenden Vorschriften rc. zu führen. 
2) Jeder Artillerie-Depot. Inspektion steht ein Artillerie-Depot-Inspekteur mit dem Range eines Regiments- 
Kommandeurs vor. 
Das bei den Stäben der Fuß-Artillerie-Brigaden befindliche Zeug= und Feuerwerks-Personal tritt 
#u den betreffenden Artillerie-Depot-Inspektionen über. 
3) Die Uebergabe der Geschäfte hat in der Weise stattzufinden, daß das Personal der Artillerie-Depot- 
Inspektionen Ende April d. J. nach dem Sitze seiner Inspektion übersiedeln kann. 
Kriegs-Mi . 
No. 97. 4. Art. 1. v. Kameke. 
Nr. 97. 
Generalstabs-Nebungsreisen bei den Armee-Korps im Jahre 1880. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem 
Garde-Korps, dem 1., 2., 3., 5., 6., 7., 10., 14. und 15. Armee-Korps stattfinden. Das Kriegs-Ministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 1. April 1880. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
	        
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