Rheinprovinz.
8. Die ichunga. Ansialt des Dr. Kortegarn zu
Bonn.
II. Königreich Sachsen.
1. Die Nalubtheiunges Lehr- 1nd Perziehungs-
Anstalt von Böhme zu D n,
2. Lehr= und Erziehungs- Anstalt r Dr. Jor-
dan (früher Dr. Krause) daselbst,
5 hrinsiu des Dr. Th. Schlemm (früher
Käuffer) daselbst,
4. . Gelinek-Körner'sche Real-Institut daselbst.
III. Königreich Württemberg.
1. Die Paulussche wissenschaftliche Bildungs-An-
stalt auf dem Salon bei Ludwigsburg, *)
2. .. höhere Handelsschule zu Stuttgart.
IV. Großherzogthum Baden.
Die mit der Großher Püchen, höheren Bürgerschule
verbundene Bender'sche Privatanstalt zu
Weinheim.
V. Großherzogthum Hessen.
1. Die Widat. Nealschule des br Klein (Früher
charvegel) zu Main
2. Hanveloschale en Dr. Migler zu Offenbach.
VI. Herzogthum Braunschweig.
. Die getransaa des Dr. Günther zu
Braunschwe
2. Jatebseu Schlke zu Seesen.
*) Die Anstalt ist mit dem 31. März 1879 aufgehoben
worden. Die bis dahin ertheilten Befähigungszeugnisse
u en einjährig-sreiwilligen Militärdienst behalten Gül-
D. Lehranstalten, deren Berechkigung zur
120 —
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Handelsschule zu Gotha.
VIII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs- und Unterrichts--Institut des
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt.
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Ecziehunge Anstale des Dr. Johannes Varop
zu Keilhan.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
XI. Freie und Hansestadt Lübeck.
Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
XII. Freie Hansestadt Bremen.
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
1. Die Schule ves Dr. H. Bock (früher Dr. J
. Fischer) zu Hamburg,
2. - 9 2 Förster (früher Dr. J. N.
* und E. Förster) daselbst,
3. - t Gebruder F. und W. Glitza
diti st,
4. - des Dr. Wichard Lange daselbst
5. - - von F. L. Nirrnheim daselbst,
— des Dr. M. Otto daselbst,
7. - iscaelitische Stiftungsschule daselbst,
8. . Talmud-Thora-Schule daselbst,
9. . Realschule der reformirten Gemeinde daselbst.
Ausstellung wissenschaftlicher efähigungs-
zeugnisse von der Erfüllung besonders festgestellter gedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
1. Die Gewerbeschule zu Königsberg i. Pr.“)
Provinz Brandenburg.
2. Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. d. Oder,
3. - Potsdam.o)
Provinz Schlesien.
4. Die Gewerbeschule zu Breslau,,)
0) Die unter Nr. 1—9, 11—13 und 15—19 aufgeführten
Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer
Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theo-
retischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
5. die Gewerbeschule u Brieg,)
6. z Gl leig 4
7. = - u
8. - - * Liegnitßz.0)
Provinz Sachsen.
9. Die Gewerbeschule zu Halberstadt.#)
Provinz Schleswig-Holstein.
10. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.“)
1!) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Be-
sähigungszengnisse ausstellen, welche dic Kadctten-Eintritts-
prüfung bestanden haben.