Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Nr. 116. 
Abänderung der Bestimmungen betreffend die Befugnisse zur Beurlaubung von Offzieren 2c. 
Berlin, den 29. April. 1880. 
Infolge der Allerhöchsten Kabineks. Ordre vom 1. April d. Is. — A.-V.-Bl. Nr. 10 S. 105 — betreffend 
die Einsetzung von 4 Artillerie-Depot-Inspektionen ist im §. 10 Nr. 5 b. und c. der Bestimmungen betreffend 
die Befugnisse zur Beurlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften vom 23. Oktober 1879 — 
snö Nr. 24 S. 223 — statt „Brigade-Kommandeur“ bezw. „Brigade-Kommandeure der Fuß-Artillerie“ 
zu setzen: 
„Artillerie-Depot-Inspekteur“ bezw. 
„Artillerie-Depot-Inspekteure.“ 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke 
No. 850/1. 80. Art. 1. 
Nr. 117. 
Einmalige Beihülfe für Unteroffiziere. 
Berlin, den 19. April 1880. 
Uneeroffiziere, welche nach 12jähriger akliver Dienstzeit in ein Invaliden-Institut eingestellt werden und 
war in der Weise, daß an ihr Ausscheiden aus dem Truppentheile rc. die erwähnte Einzelne unmittelbar 
sich anschließt, erwerben hierdurch den Anspruch auf die einmalige Beihülfe von 165 .K. noch nicht, auf sie 
findet vielmehr die Verfügung vom 20. Juli 1878, Seite 25 des Nachtrags 1 zum Geldverpflegungs-Regle- 
ment für das Preußische Heer im Frieden, sinngemäße Anwendung. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 160. 3. 30 M. O. pD. 3. v. Hartrott. Kühne. 
Nr. 118. 
IV. Nachtrag zu den Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen. 
Berlin, den 21. April 1880. 
38 den Vorschriften über Eimrichtung und Ausstattung der Kasernen vom 21. Juli 1874 ist ein vierter 
Nachtrag gedruckt worden. Die zur Ergänzung der ausgegebenen Reglements erforderliche, bezw. die als 
Bedarf angemeldete Anzahl Exemplare wird den Kommandobehörden rc. unter Umschlag zugehen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Sandkuhl. 
No. 213/1. M. O. D. 1. 
Nr. 119. 
Konstruktions-Aenderungen am Kavallerie-Säbel Mecklenburgischen Modells. 
Berlin, den 22. April 1880. 
Die Konstruktions-Aenderungen, welche mittelst Erlasses vom 25. April 1879 Nr. 483/4. Art. 1. — Armee. 
Verordnungs-Blatt Nr. 12 pro 1879 — für den Kavallerie-Säbel M/52 angeordnet worden sind, haben, 
unter den in jenem Erlasse bestimmten Modalitäten, auch bei dem Kavallerie-Säbel Mecklenburgischen 
Modells einzutreten. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Müller. 
No. 482/4. Art. 1.
	        
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