Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Nr. 131. 
Geschäfts. Ordnung für die Festungs-Bau-Kassen vom 11. März 1880. 
Berlin, den 7. Mai 1880. 
Die umgearbeitete Geschäfts-Ordnung für die Festungs-Bau-Kassen vom 11. März cr. wird den betreffenden 
Kemmande= 2c. Behörden von hier aus unter Umschlag zugehen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Moyer. 
No. 771. 4. 80. Ing. 
Nr. 132. 
Feldpost-Dienstordnung. 
n 8 Berlin, den 8. Mai 1880. 
Von der Feldpest-Dienstortnung vem Jahre 1873 ist unter Berücksichtigung der im Laufe der Zeit er- 
gangenen abändernden Bestimmungen ein Neu-Abrruck veranlaßt worden. 
Die erforderlichen Exemplare werden den Königlichen Kommando-Behörden 2rc. zur weiteren Ver- 
theilung unter Umschlag zugehen. 
Bezüglich der hierdurch außer Kraft gesetzten älteren Exemplare jener Dienstordnung ist nach Maß- 
gabe des kriegsministeriellen Erlasses vem 20. Juli 1875 (A.-V.-Bl. S. 160) zu verfahren. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Ziegler. 
No. 168. 5. 80. A 2. 
Nr. 133. 
Erlänterung zu §. 129 des Reglements über die Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden. 
Berlin, den 8. Mai 1880. 
Zur Behebung von Zweifeln nimmt das Departement Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der im §. 129 
des Natural-Verpslegungs-Reglements für die Truppen im Frieden, behufs Beschaffung diätetischer Gegen- 
stände für kranke Dienstpferde, gestattete Empfang der Nations-Vergütigungsgelder für einzelne Rations= 
hheile für kranke Offizierpferde nicht zulässig ist, die betreffenden Offiziere vielneh im Falle der 
Erkrankung ihrer Pferde nach dem kriegsministeriellen Erlasse vom 25. Juni 1877 — A.-V.-Bl. von 1877, 
S. 130 — berechtigt sind, das Nations-Vergütigungsgeld für die volle Ration auf die Dauer der Krankheit 
nach dem Normpreise zu empfangen und hierdurch die Mittel erhalten, die Kosten für Futtersurrogate 2c. m 
bestreiten und, soweit verwendbar, Fouragetheile zu beschaffen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 288. 4. M. O. D. 2. v. Hartrott. Köllner. 
Nr. 134. 
Abänderungen und Nachträge zu den Exerzir Reglements für die Fuß-Artillerie und der Instruktion 
ü 
er die Bedienung. 
Berlin, den 10. Mai 1880. 
Zu den genannten Exerzir-Vorschriften für die Fuß-Artillerie sind weitere Abänderungen und Nachträge — 
abgeschlossen im März 1880 — herausgegeben worden. 
Di wur Ergänzung dieser Vorschriften erforderlichen Druck-Exemplare werden den betreffenden 
Kommando-Behörden 2c. unter Umschlag zugehen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. v. Wittich. 
No. 1125. 4. Al.
	        
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