Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Nr. 150. 
Weitere Anwendung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf 
den Staats-Eisenbahnen 2c. 
Berlin, den 1. Juni 1880. 
Des Neglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisenbahnen 
und den unter Staats-Verwaltung stehenden Privat-Eisenbahnen 2c. vom Jahre 1870 findet vom 1. Februar 
d. Is. ab auch auf das in den Besitz des Staates übergegangene Eisenbahn-Unternehmen der Cöln- 
Mindener-Eisenbahngesellschaft in seinem vollen Umfange Anwendung. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 380. 5. 680. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. . 
Nr. 151. 
Nichtgewährung der Umzugskosten an die Eleven der Militär-Roßarztschule. 
Berlin, den 5. Juni 1880. 
Im Anschluß an den Erlaß vom 19. Juli 1878 (A.-V.-Bl. S. 161) wird bemerkt, daß die Eleven der 
Mililär-Noßarzischule auf Umzugskosten-Vergülung sowohl für die Reise zur Schule, als auch nach beendetem 
Besuch derselben für die Reise zum Truppentheil keinen Anspruch haben. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 333/3Z. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. 
Nr. 152. 
Abzug an Tagegeldern bei Benutzung von Barackenquartieren. . 
Berlin, den 6. Juni 1880. 
Offiziere, Portepee-Unteroffiziere sowie die in dem Erlaß vom 27. Juli 1879 (A.-V.-Bl. S. 171) unter 
Ia bezeichneten Unteroffiziere ohne Portepee und servisberechtigte Beamte, welche bei Dienstreisen nach 
Artillerie-Schießplätzen 2c. zu ihrer Unterkunft disponible Barackenquartiere benutzen, haben dafür — vom 
Etatsjahre 1880/81 ab — einen Abzug an den Tagegeldern in Höhe des Naturalguartierservises zu erleiden, 
welcher in der Liquidation über Neisekosten und Tagegelder unter siungemäßer Anwendung der Bestimmungen 
unter Zisser 5 des Erlasses vom 24. August 1878 (A.-V.-Bl. S. 199) zurückzurechnen ist. 
Kriegs-Ministeriuim; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 717/3. 80. M. O. D. 4. v. Hartrolt. Kühne. 
Nr. 153. 
Schluß der Station Hildesheim der Hannover-Altenbekener Bahn. 
Berlin, den 7. Juni 1880. 
Nach einer Miltheilung des Reichs-Eisenbahn-Amtes ist die Station Hildesheim der Hannover-Altenbekener 
Bahn vom 20. Mai d. JIs. ab für den Personen., Geräck-, Eilgut= und Vieh-Verkehr geschlossen und sindet 
die Abfertigung dieses Verkehrs seildem ausschließlich auf der Staatsbahn-Station Hildesheim statt. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 80/6. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. 
 
	        
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