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Die in der Anlage enthaltene Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der
Marine tritt mit dem 1. Juli d. J. an die Stelle der zur Zeit die Klasseneintheilung dieser Beamten
regelunden Bestimmungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 29. Juni 1880.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Klasseneintheilung
der
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
teim Reichsheere: . Bei der Marine:
I. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern
untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1) Der Büreauvorsteher bei dem Chef des preußi= 1) Die Lootsenkommandeure der Marine und deren
schen Generalstabes der Armee. Vertreter.
2) Die Festungsinspektionssekretäre, Fortifikationss 2) Die Geschwadersfekretäre während ihrer Dienst-
Festungsinspeltionsbi ssistenten und leistung als solche.
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sekreläre, Festungsinf
Fortifikationsbüreauassistenten.
3) Die Zahlmeister.
4) Die Korpsroßärzte und die Oberroßärzte.
Bayern:
der Oberstabsveterinär, die Korpsstabsveteri-
näre, die Stabsveterinäre und die Veterinäre)
1. und 2. Klasse.
Sachsen: siehe II A.
5) Die Oberapotheker.
6) Die Stallmeister.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
7) Der Setretär beim Chef des Generalstabes der
Feldarmce. ·
8) Die Ongenieurgeographen. ;
9) Der höhere Zivilverwaltungsbeamte bei den
Etappeninspektionen. T
10) Die in Beamtenstellen des Militäreisenbahnwesens
befindlichen oberen Beamten, als:
a. die höheren Eisenbahnbeamten bei dem Chef
des Feldeisenbahnwesens, ·
b. die Eisenbahntelegrapheninspeltoren, die Te-
legraphenassistenten und die Rendanten bei den
Militäreisenbahndirektionen, .