Beim Reichsheere:
4) Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes
gehörigen, bei dem Militärcisenbahnwesen zur
Anstellung kommenden unteren Beamten, als:
a. die Werkmeister, ) Wagenmeister und Ma-
gazinaufseher,
. die Lokomotivoführer, Zugführer, Packmeister,
Telegraphisten,
die Zimmermeister und Maurermeister,
4.# die Zeichner, Kanzlisten und Drucker,
. die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter,
S
Se
Ober-
, Heizer,
Maschinenwärter,
die Raugirer, Weichensteller, Bahnwärter,
Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter,
Güterbodenarbeiter, Maschinenputzer und
Wagenschmierer.
Die unter Nr. 4 aufgeführten Beamten tuo
nach Maßgabe der bestehenden Ressortver-
hältnisse auch denjenigen Beamten unter-
geordnet, welche an Stelle von Militärbefehls-
habern zur Anstellung kommen.
5) Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerk-
stätten des Belagerungstrains.
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zei der Marine:
II. Militärbeamte, welche in einem doppelten Anterordnungsverhältniß stehen, und zwar
einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vor-
gesetzten höheren Beamten oder Behörden.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1) Die Korpsintendanten und die Vorstände der Di-
visionsintendanturen, sowie deren Vertreter.
(Sachsen siche III A 2.)
2) Auditeure.
3) Die Militärgerichtsaktuarien.
(Bayern: die Kanzleisekretäre bei den Militär-
bezirksgerichten.)
1) Preußen und Sachsen:
die Militärpfarrer.
Bayern und Württemberg: |
siehe II A 18.
5) Die Korpsstabsapotheker.
6) Sachsen: der Korpsroßarzt.
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können
der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Bcamte mit
höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche
n ihrem Fbiheniurshtaff vorübergehend als Werk-
meister thätig sind.
1) Die Marinestationsintendanten und deren Vertreter.
2) Die Marineanditeure.
3) Die Marinegerichtsaltuarien.
4) Die Marinepfarrer.
5) Die Marinecoberzahlmeister mit D4
dem Nange der Kapitänliente- soweit die-
nants, selben nicht
6) Die Marinezahlmeister mit dem lediglich
Aunge der Lientenants zur schwader-
7) Die Marinennterzahlmeister mit selretäre
dem Nange der Unterlieutenants fungiren
r See siehe 1A2.
8) Die auf Schisfen und Fahrzeugen der Marine zur
Verrichtung dienstlicher Funklionen eingeschifften
oberen Zivilbeamten, sowie die unter III A 8
bis 15 genannten Militärbeamten der Marine.