Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

Beim Reichsheere: 
4) Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes 
gehörigen, bei dem Militärcisenbahnwesen zur 
Anstellung kommenden unteren Beamten, als: 
a. die Werkmeister, ) Wagenmeister und Ma- 
gazinaufseher, 
. die Lokomotivoführer, Zugführer, Packmeister, 
Telegraphisten, 
die Zimmermeister und Maurermeister, 
4.# die Zeichner, Kanzlisten und Drucker, 
. die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, 
S 
Se 
Ober- 
, Heizer, 
Maschinenwärter, 
die Raugirer, Weichensteller, Bahnwärter, 
Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter, 
Güterbodenarbeiter, Maschinenputzer und 
Wagenschmierer. 
Die unter Nr. 4 aufgeführten Beamten tuo 
  
nach Maßgabe der bestehenden Ressortver- 
hältnisse auch denjenigen Beamten unter- 
geordnet, welche an Stelle von Militärbefehls- 
habern zur Anstellung kommen. 
5) Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerk- 
stätten des Belagerungstrains. 
172 
zei der Marine: 
  
II. Militärbeamte, welche in einem doppelten Anterordnungsverhältniß stehen, und zwar 
einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vor- 
gesetzten höheren Beamten oder Behörden. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
1) Die Korpsintendanten und die Vorstände der Di- 
visionsintendanturen, sowie deren Vertreter. 
(Sachsen siche III A 2.) 
2) Auditeure. 
3) Die Militärgerichtsaktuarien. 
(Bayern: die Kanzleisekretäre bei den Militär- 
bezirksgerichten.) 
1) Preußen und Sachsen: 
die Militärpfarrer. 
Bayern und Württemberg: | 
siehe II A 18. 
5) Die Korpsstabsapotheker. 
6) Sachsen: der Korpsroßarzt. 
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können 
der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Bcamte mit 
höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche 
n ihrem Fbiheniurshtaff vorübergehend als Werk- 
meister thätig sind. 
  
1) Die Marinestationsintendanten und deren Vertreter. 
2) Die Marineanditeure. 
3) Die Marinegerichtsaltuarien. 
4) Die Marinepfarrer. 
5) Die Marinecoberzahlmeister mit D4 
dem Nange der Kapitänliente- soweit die- 
nants, selben nicht 
6) Die Marinezahlmeister mit dem lediglich 
Aunge der Lientenants zur schwader- 
7) Die Marinennterzahlmeister mit selretäre 
dem Nange der Unterlieutenants fungiren 
r See siehe 1A2. 
8) Die auf Schisfen und Fahrzeugen der Marine zur 
Verrichtung dienstlicher Funklionen eingeschifften 
oberen Zivilbeamten, sowie die unter III A 8 
bis 15 genannten Militärbeamten der Marine.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.