Beim Reichsheere: Bei der Marine:
f. die Feldoberpostsekretärec,
g. die Feldpostsekretäre,
h. die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der Post-
pferdedepots.
16) Der Polizeidirektor im großen Hauptquartier.
17) Die Intendantur-, oberen Magazin-, Garnison-
verwaltungs-, Lazareth- und Montirungsdepot-
beamten in Festungen, welche in Belagerungs-
zustand erklärt sind;
ferner:
18) Bayern und Württemberg: die Feldgeistlichen. I
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts)y.
1) Die Unterapotheker und Pharmazeuten einschließ. 1) Die Marineküster.
lich der einjährig-freiwilligen Pharmazenten. 2) Die auf Schiffen und Fahrzengen der Marine
2) Preußen und Sachsen: zur Verrichtung dienstlicher Funktionen einge-
die Mulitärküster. schifften unteren Zivilbeamten, sowie die unter
(Württemberg: siehe II B 11.) I B 6 bis 10 genannten Militärbeamten der
arine.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3) Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und
den Kriegskassen der Etappenbehörden.
4) Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher
bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten.
5) Diec Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.
6) Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und
bei den Generaletappeninspektionen.
7) Die chirurgischen Instrumentenmacher und die
Apothekenhandarbeiter bei den Feld= und Etappen-
lazarethanstalten.
8) Die Telegraphenvorarbeiter und Arbeiter bei der
Feld= und Etappentelegraphie.
9) Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.
10) Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison--,
Lazareth= und Montirungsdepotverwaltungen in
Rehungen, welche in Belagerungszustand erklärt
ind;
ferner:
11) Württemberg: die Feldküster.
AI. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden
untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1) Preußen: 1) Die Marineintendanturräthe, eweit or-
der Generalauditeur der Armee und die Fien nict
Räthe (Mitglieder) des Generalanditoriats. Katrgorie 11