Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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5) Die Burschen der am Informationskursus theilnehmenden Regiments-Kommandeure verbleiben für 
die Dauer des Kommandos in der Verpflegung der Truppentheile und erhalten von diesen auch für 
die gleiche Zeit das Garnison-Brotgeld des Kommandoortes, sowie, falls sie in Berlin untergebracht 
sind, den täglichen Löhnungszuschuß von 1 Pfennig. 
6) Für die aus auswärtigen Garnisonen herangczogenen 2c. Regiments-Kommandeure ist die Mitnahme 
von Pferden auf Kosten der Militär-Verwaltung ausgeschlossen. 
7) Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die 
Dauer des Kursus, — Passus 2 — sind seitens der Truppentheile zu zahlen und zu liquidiren. 
Die Militär-Schießschule zahlt und liquidirt nur die Kosten für die Eisenbahn-Abonnements-Fahrkarten 
von Berlin nach Spandau und zurück, sowie die Entschädigung für die Fahrten nach dem Schieß- 
platz bei Tegel. 
B. 
Formation der Militär-Schießschule. 
1) Die Kommandirungen zu den Lehrkursen, zur Stamm-Kompagnie und zur Versuchs-Abtheilung der 
Militär-Schießschule erfolgen für 1880 nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht. (Anlage 1.) 
2) Für die Kommandos zur Militär-Schießschule sind die in der Anlage enthaltenen Bestimmungen 
maßgebend. (Anlage 2.) 
Dieselben finden auch auf die für dieses Jahr ausnahmsweise kommandirten Offiziere und Unter- 
offljiere der Pionier-Bataillone siungemäße Anwendung, mit der Maßgabe jedoch, daß den Unter- 
offifieren aus dem Etat der Militär-Schießschule die den Üübrigen Unteroffizieren zuständige Zulage 
nicht zu zahlen ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 271. 1. A. 2. 
 
	        
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