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5) Die Burschen der am Informationskursus theilnehmenden Regiments-Kommandeure verbleiben für
die Dauer des Kommandos in der Verpflegung der Truppentheile und erhalten von diesen auch für
die gleiche Zeit das Garnison-Brotgeld des Kommandoortes, sowie, falls sie in Berlin untergebracht
sind, den täglichen Löhnungszuschuß von 1 Pfennig.
6) Für die aus auswärtigen Garnisonen herangczogenen 2c. Regiments-Kommandeure ist die Mitnahme
von Pferden auf Kosten der Militär-Verwaltung ausgeschlossen.
7) Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die
Dauer des Kursus, — Passus 2 — sind seitens der Truppentheile zu zahlen und zu liquidiren.
Die Militär-Schießschule zahlt und liquidirt nur die Kosten für die Eisenbahn-Abonnements-Fahrkarten
von Berlin nach Spandau und zurück, sowie die Entschädigung für die Fahrten nach dem Schieß-
platz bei Tegel.
B.
Formation der Militär-Schießschule.
1) Die Kommandirungen zu den Lehrkursen, zur Stamm-Kompagnie und zur Versuchs-Abtheilung der
Militär-Schießschule erfolgen für 1880 nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht. (Anlage 1.)
2) Für die Kommandos zur Militär-Schießschule sind die in der Anlage enthaltenen Bestimmungen
maßgebend. (Anlage 2.)
Dieselben finden auch auf die für dieses Jahr ausnahmsweise kommandirten Offiziere und Unter-
offljiere der Pionier-Bataillone siungemäße Anwendung, mit der Maßgabe jedoch, daß den Unter-
offifieren aus dem Etat der Militär-Schießschule die den Üübrigen Unteroffizieren zuständige Zulage
nicht zu zahlen ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 271. 1. A. 2.