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Nr. 180.
Abäuderungen der Schieß-Instruktion für die Fuß-Artillerie und Pioniere.
Berlin, den 25. Juli 1880.
1) Auf Seite 10 der Abänderungen vom 29. Januar 1878 ist bei Uebung Nr. 1 der 2. Klasse „100“
anstatt „150“ Meter und „2 im Strich“ anstatt „4 Mannsbreiten mit 3 Rechtecken“ zu setzen;
ferner bei Uebung Nr. 2 „150“ anstatt „1007 Meter, „stehend freihändig“ anstatt „knieend“ und
„3 Mannsbreiten mit 2 Rechtecken“ anstatt „4 Mannsbreiten mit 3 Rechtecken“;
sowie bei Uebung Nr. 3 „knieend“ anstatt „liegend aufgelegte-
2) Auf Seite 11 ist bei Uebung Nr. 1 der 1. Klasse „3 im Strich“ anstatt „2 im Strich“;
erner bei Uebung Nr. 2 „stehend freihändig“ anstatt „stehend aufgelegt“ und „2 Rechtecken“
anstatt „3 Rechtecken“ zu setzen;
bei Uebung Nr. 3 sowie bei Nr. 5 sind die Worte „3 Treffer mit“ vor „2 Figuren“ einzuschalten.
3) Auf Seite 12 ist zwischen Zeile 16 und 17 von oben einzuschalten:
t )5 Auf Süut 43 Zeile 12 von unten ist „Artillerie= bezw. Pionier-Scheibe“ anstatt „Strich-
eibe“ zu setzen.“
Die Abänderungen ad 1 und 2 treten erst mit Beginn der Schieß-Periode 1880/81 in Kraft.
Kriegs-Ministerium.
No. 451. 6. 80. A. 1. v. Kameke.
Nr. 181.
Bekleidung der Militärgefangenen des Unteroffizierstandes.
Berlin, den 1. August 1880.
Außer mit den im zweiten Absatz des §. 69 des Militär-Strafvollstreckungs-Reglements bezeichneten
Deilkiningestacen sind die zu Gefängnißstrafe verurtheilten Unteroffiziere noch mit zwei Paar leinenen bezw.
Drillichhosen zu versehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 141/7. A. 2. v. Kameke.
Nr. 182.
Anstellung der Militär-Auwärter bei den Privat-Eisenbahn-Gesellschaften.
Berlin, den 22. Juli 1880.
Nachstehenden Privat-Eisenbahn-Gesellschaften liegt die Verpflichtung ob, zu den Stellen der Bahnwärter,
Schaffner und sonstigen Unterbeamten — mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden —
Militäranwärter, soweit dieselben das fünfunddreißigste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, vorzugs-
weise heranzuziehen: Z„ »
1) Altenburg—Zeitzer Eisenbahn, nur für die Preußische Strecke.
2) Altona —Kieler Eisenbahn nur für:
a. die Strecke Neumünster—Oldesloe.
b. die Hafenbahn vom Elbquai bei Neumühlen nach dem Altonaer Bahnheofe.
3) Angermünde—Schwedter Ete.
4) Berlin—Görlitzer Eisenbahn.
5) Berlin—Hamburger Eisenbahn. * Z
6) Braunschweigische Eisenbahn (auch für die im Braunschweigischen Staatsgebiet belegenen Strecken).
7) Breslau—Schweidnitz—Freiburger Eisenbahn. Z
8) Breslau—Warschauer Eisenbahn (Preußische Abtheilung).
9) Brölthalbahn.