Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

— 193 — 
10) Cottbus—Großenhainer Eisenbahn. 
11) Crefeld—Kreis Kempener Industriebahn. 
12) Cronberger Eisenbahn. 
13) Dortmund—Gronau—Erscheder Eisenbahn. 
14) Eisenberg—Crossener Eisenbahn, einschließlich der Subalternbeamten, nach den für die Staatsbahnen 
bestehenden Vorschriften. 
15) Kalberstadt. Bankenburger Eisenbahn; für die Strecke Langenstein—Derenberg auch bezüglich der 
ubalternbeamten nach den für die Staatsbahnen gültigen Fanschriften. 
16) Hessische Ludwigsbahn, nur für die Strecken: 
a. Frankfurt a. M.— Camberg-Eschhofen, 
b. Mainz—Wiesbaden; 
ferner bezüglich des Baues und Betriebes einer Eisenbahn 
e. von Frankfurt a. M. nach der Riedbahn, 
d. von Hanau nach Babenhausen. 
17) Holsteinische Marschbahn-Gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Bahn untergeordneter Bedeutung 
von St. Michaelisdonn nach Marne, einschließlich der Subalternbeamten, nach den für die Staats- 
bahnen gültigen Vorschriften. 
18) Der Kiel—Flensburg—Eckernförder Eisenbahn-Gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn 
von Kiel über Flensburg nach Eckernförde, wie vor zu 15. 
19) Märkisch-Posener Eisenbahn. · 
20) Marienburg—Mlawker Eisenbahn. Z 
21) Niederländisch-Westfälische Eisenbahn, einschließlich der Subalternbeamten bezüglich der in Preußen 
belegenen Strecken der Eisenbahn von Zytphen über Winterswyk und Borken nach Gelsenkirchen 
nebst Abzweigung nach Bocholt. 
22) Nordbrabant—Denutsche Eisenbahn, einschließlich der Stellen für Stationsvorsteher, - 
Stations-Assistenten, Telegraphisten, Materialienverwalter und Magazinaufseher nur für die preußische 
Strecke der Bahn von Goch nach Wesel. 
23) Nordhausen—Erfurter Eisenbahn. 
24) Oberlausitzer Eisenbahn. 
25) Sbenge Eisenbahn. 
26) Oldenburgische Staatsbahn, nur für die Strecke Ihrhove—Neue Schanze. 
27) Ostprenßüßte Südbahn. 
28) Der Paulinenaue—Neu-Ruppiner Eisenbahn-Gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn 
von Paulinenaue nach Neu-Ruppin, einschließlich der Subalternbeamten, nach den für die Staats- 
bahnen bestehenden Vorschriften. 
29) Pfälzische Ludwigsbahn, nur für: 
a. die Bahn von Wellesweiler nach der Grube König bei Neuenkirchen, 
b. die Bahn von St. Hangbert nach St. Johann (Saarbrücken) innerhalb des Preußischen Gebiets. 
30) Posen—Kreuzburger Eisenbahn. " 
31) Rechte Oderufer-Bahn. 
32) Saal— Unstrutbahn. 
33) Schmalkalder—Wernshauser Eisenbahn. 
34) Thüringische Eisenbahn, nur hinsichtlich des Strecken beamten-Personals für den im Preußischen 
Staatsgebiet belegenen Theil der Bahn von Gotha nach Leinefelde. 
35) Tilsit—Insterburger Eisenbahn. 
36) der Unter-Elbeschen Eisenbahngesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade 
nach Cuxhaven und von Stade nach Harburg. 
37) Westholsteinsche Eisenbahn. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Ziegler. 
ad No. 36/7. A. 2. # 
 
	        
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