Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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bei ihrer ersten Gestellung als nicht einstellungsfähig befunden 
worden, sind aus der Kategorie der übungspflichtigen Ersaß- Re- 
seroisten zu streichen. 
Des Kleichen vie wee Ueberschusses überhaupt nicht Be- 
orderten. # . S. 1 6). 
Die * in die Kategorie der nicht übungspflich- 
tigen Ersatz-Reservisten erster Klasse ist in den Ersatz-Reserve. 
Pässen zu bescheivigen . 12), 5 und F. 13/1) und hat Löschung in 
den Kontrollisten 1. und Uebertragung in die Kontrollisten II. 
zu erfolgen. 
. Die Vereidigung übungspflichtiger Ersah. Reservisten findet nach 
Vorlesung der Kriegs-Artikel beim Truppentheil statt 
kmn Uebungzpflichtige Ersaß- Reservisten, welche während der Ab. 
leistung ihrer Uebungspflicht dienstunbrauchbar werden) sind zu 
entlassen. 
Die Verfügung trifft der Kommandeur des Regiments oder 
selbständigen Bataillons. Bei Rücksendung des Listenauszuges 
ist das die Entlassung begründende ärztliche Gutachten dem Land- 
wehr- Bezirks-Kommandeur zu übermitteln, welcher demnächst über 
das weitere Dienstverhältniß des Entlassenen die Entscheidung des 
Infanterie. Brigade-Kommandeurs erbittet. 
.Fũr gnge übungspflichtiger Ersatz-Reservisten wird Nachersatz 
nicht gestellt 
Wenn übungspflichtige Ersatz= Reservisten., welchen die Berechtigung 
zur Wahl eines Truppentheils für die erste Uebung ertheilt worden 
ist, sich bei einem Truppentheil zu einer solchen melden, so sind 
dieselben bei rechtzeitiger Meldung (E. O. Schema Za. Pass. 14) 
für den Fall anzunehmen, daß bei dem betreffenden Truppentheil 
im Laufe des Etatsjahres eine Uebung stattfindet und der Ge- 
stellungstag für diese noch bevorsteht 
Die Annahme ist auf dem Ersatz-Reserve-Schein zu ver- 
merken, die durch das Landwehr-Bezirks-Kommando elwa schon 
ausgehändigte Gestellungs-Ordre (E. O. §J. 72) 10) ist abzunehmen 
und eine neue Gestellungs-Ordre ist sofort auszuhändigen. 
Auch ist demjenigen Landwehr- Bezirks-Kommando, in dessen 
Kontrole der angenommene Ersatz-Reservist steht, unter Ueber- 
sendun i be etwa abgenommenen Gestellungs-Ordre mit dem An- 
trage Mittheilung zu machen, seiner Zeit die Ueberweisung ein- 
treten zu lassen. 
!Falls bei einzelnen Truppentheilen die Meldungen übungspflichtiger 
Ersatz-Reservisten in zu großem Umfange stattfinden sollten, ist 
durch die General-Kommandos der etwa erforderliche Ausgleich 
mittelst anderweitiger Vertheilung der übrigen Uebungspflichtigen 
zu veranlassen.
	        
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