Zweiter Theil.
Kontrol-Ordnung.
Im §K.. 5) 7 ist einzuschalten vor C:
e) die 14. Tben Friedensübungen einberufenen Ersatz Reservisten 1. Klasse
7 zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des
- ürer ntlassung aus dem aktiven Dienst.
Vor dem lehzten Alinea ist zuzuseten:
N. z. R. M. G. Art. I. 8. 3, 8.
Im #- 5 Alinea 2 ist rerfolgtem Umzuge zu streichen und dafür zu
ehen:
7 erfolgter Abmeldung u
Im #d. 11,4 ist im 1. Alinea zu streichen in der Regel-, desgleichen das
. Alinea zu streichen und dafür zu setzen:
9 ersteren werden die Mannschaften der Landwehr herangezogen.
Landwehr-Mannschaften) welche im Herbst zum Landsturm über-
geführt werden (E. O. §&. 12, 4), sind behufs Beorderung zu den
Herbst-Kontrol. .„Versammkungen von den Frühjahrs-Kontrol- Versamm-
lungen d betusenden Jahres entbunden.
k S. #2. N. 1. R. M. G. urt. I. F.4.
S. 12, 1 ist hinzijushen,
Reservisten, welche bei den Frühjahrs= Kontrol-Versammlungen
zur Landwehr versetzt werden, sind nach den Herbst- Kontrol- Versamm-
lungen des vorangegangenen Jahres zu Uebungen in der Reserve nicht
mehr heranzuziehen.
§S. 12, ist ginnsetene
ndwehr-Mannschaften, welche bei den Frühjahrs-Kontrol.
nernne. gen zum Landsturm übergeführt werden, sind nach
der Herbst- ontrol. "Versammlung des vorangehenden Jahres zu
Uebungen nicht mehr heranzuziehen.
§. 13, 7 als Alinea 4 und 5 einzuschalten:
Obige Vergünstigungen lommen nach aus esprochener rwui 4
auch denjenigen in ihren Eipisstellungen abkömmlichen Rei
Staatsbeamten zu gute, welche sich freiwillig in das Heer rehche lassen.
Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundesregie.
rungen überlassen.
N. M. G. S.60. N. k. R. M. G. Urt. II. I. 60.