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Die dem Progumnasium zu Pforgzheim CVerzeichniß vom 24. März 1880, unter B. a. III. 4)
ertheilte Befugniß zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig.
freiwilligen Militärdienst an die von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten
Schüler ist erloschen.
Berlin, den 6. Oktober 1880.
Der Reichskanzler.
In Vertreiung:
Eck.
Nach einer Mittheilung der Königlich bayerischen Regierung sind die seither sechsklassigen Königlichen
Rcalschulen zu Amberg, Neumarkt in der Oberpfalz und Weiden (Verzeichniß vom 24. März 1880 unter C. a. un
II. 1. 25. 36) in vierklassige Lehranstalten umgewandelt, an welchen seit dem 1. Oktober 1880 Entlassungs=
prllfungen nicht mehr statnfinden. Von demselben Zeitpunkte ab ist daher die den genannten drei Anstalten zu-
erkannte Verechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Milikärdienst erloschen.
Die Schule von Eov. Förster (früher Dr. J. N. Bartels und E. Försler) zu Hamburg (C. b. XIII. 2.
des gedachten Verzeichnisses) ist eingegangen und es ist somit die dieser Anstalt zuerkaunte gleiche Berechtigung
abenstes erloschen.
Berlin, den 6. Oktober 1880.
Der Reichskauzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 11. Oktober 1880.
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armece gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. v. Wittich.
No. 343. 10. A. 1.
Nr. 217.
Eröffnung der Eisenbahnstrecke Lommatsch -Nossen.
Berlin, den 15. Oktober 1880.
Die vorgedachte Eisenbahnstrecke ist am 15. d. Mis. eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 401. 10. 80. M. O. D. 3. v. Hartrolt. Kühne.
Nr. 218.
Neue Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-Fuhrpark.Kolonne der Belagerungs-Trains.
Berlin, den 18. Oklober 1880.
Es ist eine neue Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-Fuhrpark-Kolonne der Belagerungs-Trains
erschienen, welche den Königlichen General-Kemmandos in der, nach dem Druckoorschriften-Elat ecrforderlichen
Anzahl von Exemplaren für die betreffenden Kemmando-Behörden 2c. von hierans per Convert zugehen wird.
Nach Verausgabung der neuen derartigen Nachweisungen sind die bisherigen dergleichen in Gemäß-
heit des 1. Absatzes des Erlasses vom 20. Juli 1875 (Nr. 243/4 A. I. — Armce-Verordnungs-Blalt Seile 160)
zu kassiren.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 213/10. At. I. v. Verdy. Müller.