Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Nr. 221. 
Machrichten für Beugen Freiwilligen, welche in die eossiiterschule zu Potsdam, Jülich, Biebrich, 
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eißenfels, Marienwerder und Ettlingen eingestellt zu werden wünschen. 
Berlin, den 7. Oktober 1880. 
Die Unterofsizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande 
widmen wollen, zu Unterofsizieren heranzubilden. 
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit 
auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und 
Unterricht in alle dem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren 
Stellen des Unteroffizierstandes, als Feldwebel und dergl. zu erlangen, und es ihnen ermöglicht, 
bei der einstigen Anstellung im Militär-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister und dergl. 
beziehungsweise als Zivilbeamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen. 
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller 
Arten. von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen 
und Gesang. 
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen. 
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch 
auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem 
bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntnis des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen 
werden bereits auf den Unteroffizierschulen zu Überzähligen Unteroffizieren befördert und treten 
bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen. 
Inbezug auf die Vertheilung. der ausschelberen jungen Leute an die Truppentheile ist in erster 
Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen 
inbetreff der Ueberweisung an einen bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 
Die Füsilierc der Unteroffizierschulen stehen wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter 
den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten. 
Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahr alt sein, darf aber das 
20. Jahr noch nicht vollendet haben. 
Der Einzustellende muß mindestens 1,57 m groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen 
Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten Fei, auch nach Maßgabe seines 
Allers so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf 
seiner Dienstzeit in der Unteroffizierschule vollkommen brauchbar für den Kriegsdienst zu werden. 
Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen 
und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechuens mit unbenannten Zahlen kennen. 
Der Eintritt in eine Unterofsizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor 
verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unterofsizierschule an einen Truppentheil noch 
vier Jahre aktiv im Heere zu dienen. 
  
  
  
  
Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeng, 2 Hemden und mit 6 /K zum Ankauf der 
nöthigen Geräthschaften zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im übrigen 
ist die Ansbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unteroffizierschulen werden bekleidet und verpflegt 
wie jeder Soldat der Armece. , 
Wer die Aufnahme in eine Unteroffizierschule wünscht, hat sich bei dem Landwehr-Bezirks-Kommando 
seincs Aufenthaltsorts, oder bei einem der Kommandos der Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, 
Biebrich, Weißenfels, Marienwerder oder Etilingen unter Vorzeigung eines von dem Zivil-Vorsitzenden 
der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldvescheins persönlich zu melden. 
Da die Unterofsizierschule in Weißenfels sich zur Zeit vorzugsweise aus Unteroffizier-Vorschülern 
ergänzt, so erfolgt die Einstellung von Freiwilligen daselbst nur in denjenigen Fällen, in denen 
die Zahl der Unteroffizier-Vorschüler zur Erreichung des vorgeschriebenen Etats nicht genüht. 
Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig aus- 
gefallen, so ist zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive 
Dienstzeit (s. unter Nr. 8) aufzunehmen. Diejenigen Freiwilligen, welche sich direkt bei einer der 
Untereffizierschulen zum Eintritt gemeldet haben, kennen dort, bei vorhandener Vakanz, sogleich ein- 
geslellt werden, andernfalls wird denselben von den Unteroffizierschulen ein Annahmeschein ertheilt. 
 
	        
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