Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnunge-Plott. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1880. Nr. 26. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträßt 1.4-50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Legzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 — herechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
" besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. · 
  
Nr. 255. 
Marschverpflegungs-Vergütung für 1881. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes Über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung 
zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und 
Tag zu gewähren ist: mit Brot ohne Brot 
a. für die volle Tageskost 100 Pfennig 85 Pfennig 
b. für die Mittagskost 52 - 47 - 
c. für die Abendkost . . 29 - 24 - 
d. für die Morgenkost. 19= 14 
Berlin, den 24. Dezember 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Berlin, den 27. Dezember 1880. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 931/12. M. O. D. 2. v. Kameke. 
  
Nr. 256. 
Bergütungssätze für Brot und Fourage und Bergütungspreis für den aus Preußischen Magazinen an 
6 6 Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen pro I. Semester 1881. 
Berlin, den 24. Dezember 1880. 
In dem Zeitraum vom 1. Jannar bis Ende Juni 1881 sind nach den von den resp. Kriegs-Ministerien 
erfolgten Festsetzungen zu vergüten:
	        
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