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Armee-Verordnunge-Plott.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1880. Nr. 26.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträßt 1.4-50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Legzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 — herechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
" besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. ·
Nr. 255.
Marschverpflegungs-Vergütung für 1881.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes Über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung
zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und
Tag zu gewähren ist: mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskost 100 Pfennig 85 Pfennig
b. für die Mittagskost 52 - 47 -
c. für die Abendkost . . 29 - 24 -
d. für die Morgenkost. 19= 14
Berlin, den 24. Dezember 1880.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 27. Dezember 1880.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 931/12. M. O. D. 2. v. Kameke.
Nr. 256.
Bergütungssätze für Brot und Fourage und Bergütungspreis für den aus Preußischen Magazinen an
6 6 Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen pro I. Semester 1881.
Berlin, den 24. Dezember 1880.
In dem Zeitraum vom 1. Jannar bis Ende Juni 1881 sind nach den von den resp. Kriegs-Ministerien
erfolgten Festsetzungen zu vergüten: