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Armee--Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. Berlin, den 4. Dezember 1880. Nr. 23.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 „ berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Aenderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung des 11. Armee-Korps.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: das 2. Bataillon (Fritzlar) 1. Hessischen Landwehr-Regiments
Nr. 81 nimmt unter Zutheilung zur 44. Infanterie-Brigadve und unter Verlegung seines Stabsquartiers
nach Cassel die Bezeichnung 2. Hkakon (2. Cassel) 2. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 32 an, das
2. Bataillon (Cassel) 3. Hessischen Landwehr-Negiments Nr. 83 erhält die Bezeichnung 2. Bataillon (I. Cassel)
3. Hessischen Landwehr-Negiments Nr. 83, das 2. Bataillon (Fulda) 2. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 32
wird mit der Bezeichnung 2. Bataillon (Fulda) 1. Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 81 der 42. Infanterie-
Brigade zugetheilt. Sämmtliche Aenderungen treten erst mit dem 1. April nächsten Jahres in Kraft.
Berlin, den 4. November 1880. »
Wilhelm.
v. Kamekc.
Berlin, den 10. November 1880.
Vorslehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch bekannt gemacht.
Kriegs-Ministerium.
No. 291. 11. 30. A. 1. v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Nr. 231.
Ausbildung der Kürassiere in der Handhabung des aptirten Chassepot-Karabiners 2c. M/71.
Berlin, den 30. November 1880.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird in Betreff der Ausbildung
der Mannschaften der Kürassier-Regimenter in der Haudhabung des aptirten Chassepot = Karabiners M/71
Folgendes bestimmt.
1) Jede Kürassier - Eskadron erhält zur Ausbildung der Mannschaften des 3. Jahrganges 10 aptirte
Chassepot-Karabiner M/71.
2) Für jeden Mann des 3. Jahrganges werden 5 Platz= und 5 scharfe Patronen gewährt, bei denjenigen
Kürassicr-Regimentern bezw. Eottoren, in deren Garnison sich keine für das Schießen mit Karabinern
geeignete Schießstände besinden, nur 10 Platzpatronen. Außerdem werden, soweit Schießstände
vorhanden sind, im ersten Jahre nach Ausgabe der Karabiner pro Offizier und Unteroffizier 5 Platz-
und 15 scharfe Patronen gewährt und in den folgenden Jahren 15 scharfe Patronen.
Die Schießausbildung wird nach Maßgabe der „Schieß-Instruktion für die Kavallerie“ mit folgenden
Modisikationen betrieben:
a. Die Mannschaften schießen die Uebungen 1 und 2 der 3. Klasse mit 3 bezw. 2 Patronen und
b. die Offizicre und Unteroffiziere die Uebungen 1, 2 und 3 der 3. Klasse mit je 5 Patroncn. Von
der Erfüllung der Bedingungen behufs Vorschreiten zur nächsten Ucbung ist abzusehen.
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