Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

— für 
Jo. 
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Bestimmungen 
    
  
  
   
  
   
  
   
  
sind nur insoweit in Anspruch zu nehmen, als die 
Gebührnisse hat nach Maßgabe der in dem Geld- 
Heer im Frieden in Betreff der Mannschaften des 
gen. 
ondere Kosten nicht erwachsen. 
aller in Betracht kommenden 
der Königlichen General-Kommandos 
und Ausführung der Uebungen und über 
Vorschlägen für die im Jahre 1882/83 
ebung. 
der Schiehausbildung nach anliegendem 
— Schema beizufügen. 
für die Ausbildung der Ersatz-Reservisten 1. Klasse der Infanteric, Jäger und Tuf Artillerie während 
der 1. (10 wöchentlichen) Uebungsperiode im Etatsjahre 1881/82. 
1) Die übungspflichtigen Ersatz-Reservisten 1. Klasse sollen im Frieden soweit ausgebildet werden, daß 
sie, zunächst in die Ersatz-Truppentheile eingereiht, im Bedarfsfalle früher, als dies nach der bis- 
herigen Organisation möglich sein würde, den Feldtruppen als Ersatz nachgesandt werden können. 
Es kommt daher darauf an, denselben in kurzer Zeit eine Ansbildung zu Theil werden zu 
lassen, welche sie befähigt, im Rahmen eines aus vollkommen ausgebildeten Mannschaften formirten 
Truppentheils ihre Funktionen zu erfüllen. 
2) Turnen am Geräth und Bajonelfechten sind von den Uebungen auszuschließen; auch ist von einer 
parademäßigen Ansbildung Abstand zu nehmen. 
3) Mit Rücksicht auf die nur kurze Uebungszeit ist bei der Infanterie und den Jägern auf die Aus- 
bildung des einzelnen Mannes im Terrain und im Schießen von vornherein ein besonderer Nachdruck 
zu legen. Bezüglich sergsamster Vorbildung für ke#egedachten Dienstzweig wird ausdrücklich auf die 
Vorschriften im F. 8 der Schieß-Instruktion für die 
ufanterie hingewiesen. 
4) In der letzten Zeit der Uebungsperiode ist bei der Infanterie und den Jägern das Exerziren der 
Kompagnie auf dem Exerzirplatze und im Terrain ## 
Außerdem hat eine theoretische und pra 
Sicherheitsdienstes stattzufinden 
5) Für die Ausbildung der Ersatz- 
nähere Bessimmn 
i ilbi 
6) Für die Schieß 
u üben. 
ktische Unterweisung in den Anfangsgründen des 
Reservisten der Fuß,Artillerie trifft die General-Inspektion der Artillerie 
egen der Infantcrie sind folgende Festsetzungen maßgebend: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4 . 
z Mittelpunkt derGenügend zu crachtende 
2 Anzu- Trefffläche Uber dem'Leistung (für dic Strich- 
= : H — V 
= Auschlag Scheibe wendendes Haltepunkt Haltepunkt auf dersscheibe zu erfüllende Be- 
- Visir Scheibe dingung) 
I. Uebungsperiode (10 Patronen). 
orübung. 
1 5 ] 100] stehend Strichscheibe! Standvisir Ziel aufsitzen 62 cm im Strich 4 Tresser, davon 2 im 
ausgelegt! i 
2 5100 sehend Infanterie-Standvisir Ziel aufsitzen 62 cm im Ring 3 A resser, davon 3Manns- 
freihändig scheibe breiten mit 2 Nechtecken. 
*) Zur Erfüllung der Bedingungen nach der Strichscheibe sind die fünf restirenden Patronen zu benutzen. 
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