Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

Eine Vervollständigung der Bestände dieses Reglements und der Nachträge nach dem Druckvorschriften- 
Etat bleibt vorbehalten. · 
Kriegs-Ministerium. 
No. 393. 1. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 17. 
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. 
. Berlin, den 17. Jannar 1880. 
Unter Bezugnahme auf §F. 2, 1. der Rekrutirungs-Ordnung setzt das Kriegs-Ministerium hierducch fest, daß 
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungsgeschäften in den Bezirken bczichungsweise 
preußischen Gebietstheilen dex 2., 8., 11., 15., 17., 21., 26., 32., 36., 39., 41. und 62. Infanterie-Brigade 
beizuwohnen haben. « . 
DieReiseplänesinbseitensderbezeichneteanigadenrechtzeitigdemKöniglichenGeneral-Kommende 
des Garde-Korps vorzulegen. » 
Kriegs-Ministerium. 
No. 509/1. A 1. v. Kameke. 
Nr. 18. 
Erhöhnug der Vergütungssätze für geleisteten Vorspann. 
Berlin, den 24. Jannar 1880. 
Die auf Grund der erfolgten Nevisien in Ausführung des § 9 Nr. 1 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieven pom 13. Februar 1875 (A.-V.-Bl. S. 111) von dem Bundcsrath in 
seiner Sitzung vom 23. Dezember 1679 beschlossene Erhöhung der Vergütungssätze für geleisteten Vorspann, 
sowie das danach abgeänderte Verzeichniß der für die Lieferungsverbände der Bundesstaaten festgestellten 
Vergütungssätze für Vorspann, werden hiermit zur Kenntnist der Armce gebracht. 
  
  
       
  
  
  
  
.% Kriegs-Ministerium. 
No. 742. 12. M. 0. D. 3. v. Kameke. 
Klassen-Eintbeilung der Vergütungssätze. 
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spanntes Fuhrwerk mit jedes weitere Pferd Führer (Differenz von II u. III) 
Führer (Summa von II u. III.) 
A. . M. M. 
1 10 6 16 4 
2 9 5 14 4 
3 8 4½ 12½ 3½ 
4 7 3½ 10½ 3½ 
  
  
  
  
Der in Kolonne V aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur anderen Hälfte für 
den Führer gerechnet. Z 
Der Vergütungssatz für einen mit zwei Ochsen bespannten Wagen nebst Führer wird dem Satze 
für das einspännige Pferdefuhrwerk (Kolonne II) gleichgestellt; jedes weitere Stück Ochsen wird mit der Hälfte 
des Satzes in Kolonne III vergütet. Z *½2 
Die Vergütung für einen mit zwei Kühen bespannten Wagen erfolgt in der Weise, daß dabei drei 
Kühe wie zwei Ochsen gerechnet werden.
	        
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