29
Armee-Verordnungs-latt.
« Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. Herlin, den 3. Februar 1330. Nr. 4.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
—
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 ¾. 50 —#. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 / berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 26.
Rekrutirung der Armee für 1880/81.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1880/81 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten.
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche
an den Herbst-Uebungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, bezw. nach
dem Wiedereintreffen in den Garnisenen stattzufinden.
2) Für das Pommersche Fuß--Artillerie-Regiment Nr 2 und das Schleswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon
Nr. 9 ist der 31. August, für alle übrigen Truppentheile der 30. September der späteste Ent-
lassungstag der Reservisten. Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die
Fuß--Artillerie die General-Inspektion der Artillerie.
3) Die z halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 30. Oktober d. Is. bezw.
30. April k. Is. zu entlassen, die Oekonomie-Handwerker am 30. September d. Is.
4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs-
terminen infoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Quoten zur
Einstellung gelangen können. v
II. Einstellung der Rekruten.
1) Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen:
bei den Bataillonen der älteren Garde-Infanterie-Regimenter, denen des 1. Rheinischen Infanterie-
Regiments Nr. 25, des 3. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 29, des 5. Pommerschen In-
fanterie-Regiments Nr. 42, des 8. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 45, des
* Nirderschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 47, des 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments
tFr. 60, je ....
.................. 225 Rekruten,
bei den übrigen Bataillonen der Infanterie, Jäger und Schützenie 190 -
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestes 1350 -
bei den reitenden Batterien mindestens j;e.. 25 -
bei den übrigen Feld-Batterien mindestens 30 -
bei den Bataillonen des Rheinischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 8 und des Fuß-
Artillerie-Regiments Nr. 15 je .. . .. 200 -
bei den Übrigen Fuß-Artillerie= und den Pionier-Bataillonen je. . .. . . 160
bei den Bataillonen des Eisenbahn-Regiments mindestensse 135 -
bei jeder Train-Kompagnie:
zu 3jähriger aktiver Dienstzeit mindestess 15 -
zu hütbsähriger aktiver Dienstzeit im Herbst d. Is. und im Frühjahr k. Is. je 44