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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. gerlin, den 21. Februar 1880. Nr. 5.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der viertelährliche Prinumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .K. 50 . Wonnit. kann werden: außerhalb bei den
n und bei den Buchhandlungen. in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer afolgt zra irnn Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derleiben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 204 berechnet, salls nicht für einzelne R#untern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 39.
Probe eines Kürassier-Offizierdegens M/54.
A#t den Mir gehaltenen Vortrag und nachdem, in Gemäßheit Meiner Ordres vom 5. August 1876 und
7. Jannar 1878, die Kürassier- Regimenter einschließlich Mceinces Negiments der Gardes du Corps, mit
asbee en M'ö4 bewaffnet worden sind, genehmige Ich die Mir vorgelegte, beifolgende Probe zu einem
Kürassier-Ofsizierdegen M/54, mit der Maßgabe, daß es gestattet sein soll, erforderlichenfalls, die beregten
Offizierdegen um 3 cm länger als die vorbezeichnete Probe anfertigen zu lassen. Die vorhandenen Kürassier-
O seHeerdetn älterer Modelle sind aufzubrauchen.
Berlin, den 5. Februar 1880.
S
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 13. Februar 1880.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 252. 2. 830. Art. 1. v. Kameke.
Nr. 40.
Uebungen des Beurlaubtenstandes für 1880/81.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes für das
Etatjahr 1880/81
1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und ber Reserve einberufen:
a. bei der Infanterie .. ( Man
b. bei den Jägern und Schiben ........ 2400 - einschliehligh der vom
. bei der Feld-Artillerie 60,100 Kriegs-Ministerium fest-
d. bei der Fuß-Artilleree 5,500 = liebeuden Zahl von
e. bei den Pionieren ....·... 2,500 - interoffizieren, Lazareth-
f. bei dem Eilenbahneseeginen ........ - gehur
g. bei dem Traiun 5# v66n -
Die Bestimmung über die weilere Vertheilung hat durch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen.
Ueber Einziehung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes zur Kompletirung der an den grosien
Herbst-Uebungen theilnehmenden Truppentheile ist besondere Verfügung getroffen worden.
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