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stellung
laubtenstandes für das Etatsjahr 1880/81.
8 l
dem Beurlaubtenstande
des Train
zu den Train-Uebungen.
F+
zur Formation
von Sanitäts-Detachements.
*7
Bemerkungen.
Bei dem 1. bis 11. und 14. Armee-Korps
werden je zwei — bei dem Garde= und 15. Armec-
Korps sowie der Großherzoglich Hessischen (25.)
Division je eine — Uebungs-Kompagnie in
der Stärke von:
1 Rittmeister,
1 Premier-Lieutenant,
3 Sekonde-Lieutenants,
11 Unterofsizieren — einschließlich 1 Trom-
peter — und
84 Gemeinen
sormirt.
Als Pferdewärter entlassene Trainsoldaten
sind hierbei nicht heranzuziehen.
Zu der Uebungs-Kompagnie beim Garde-
Korps sind die erforderlichen Mannschaften aus
dem Bereich des 2., 3., 4., 11. Armee-Korps
und aus dem Königreich Sachsen heranzuziehen.
Außerdem sind vom Beurlaubtenstande des
Garde-Korps aus den vorstehend nicht genann-
ten Bezirken noch 10 Unteroffiziere, 80 Gemeine
einzubeordern. Dieselben befinden sich bereits
in den für das 1., 5., 6., 7., B., 9., 10., 14.
und 15. Armee-Korps ausgeworfenen Uebungs-
stärken und sind dementsprechend seitens bes
General-Kommandos des Garde-Korps auf die
einzelnen Korpsbezirke zu repartiren.
Bei dem 3., 4., 5., C. und 15.
Armee-Korps ist je ein Detachement
in der Stärke von:
1 Rittmeister,
1 Premier-Lieutenant,
1 Sekonde-Lieutenant,
18 Unteroffizieren,
2 Lazarethgehülfen,
2 Unter-Lazarethgehülfen,
zu formiren.
1) Die Oifizier-Aspiranten kommen
auf die nebenstehenden Mann-
schaftsstärken nicht in Anrechnung,
dagegen sind die in die Garnison-
Lazarethe einzuziehenden Lazareth=
gehülfen anzurechnen.
2) Außer den nebenstehenden Mann-
schaften sind die im Magazin-
Verwaltungs-, Speditions= und
Sanitäts-Dienst auszubildenden
Unteroffiziere und Gemeinen ein-
zuberufen.