Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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stellung 
laubtenstandes für das Etatsjahr 1880/81. 
  
8 l 
dem Beurlaubtenstande 
des Train 
zu den Train-Uebungen. 
F+ 
zur Formation 
von Sanitäts-Detachements. 
*7 
Bemerkungen. 
  
Bei dem 1. bis 11. und 14. Armee-Korps 
werden je zwei — bei dem Garde= und 15. Armec- 
Korps sowie der Großherzoglich Hessischen (25.) 
Division je eine — Uebungs-Kompagnie in 
der Stärke von: 
1 Rittmeister, 
1 Premier-Lieutenant, 
3 Sekonde-Lieutenants, 
11 Unterofsizieren — einschließlich 1 Trom- 
peter — und 
84 Gemeinen 
sormirt. 
Als Pferdewärter entlassene Trainsoldaten 
sind hierbei nicht heranzuziehen. 
Zu der Uebungs-Kompagnie beim Garde- 
Korps sind die erforderlichen Mannschaften aus 
dem Bereich des 2., 3., 4., 11. Armee-Korps 
und aus dem Königreich Sachsen heranzuziehen. 
Außerdem sind vom Beurlaubtenstande des 
Garde-Korps aus den vorstehend nicht genann- 
ten Bezirken noch 10 Unteroffiziere, 80 Gemeine 
einzubeordern. Dieselben befinden sich bereits 
in den für das 1., 5., 6., 7., B., 9., 10., 14. 
und 15. Armee-Korps ausgeworfenen Uebungs- 
stärken und sind dementsprechend seitens bes 
General-Kommandos des Garde-Korps auf die 
einzelnen Korpsbezirke zu repartiren. 
  
Bei dem 3., 4., 5., C. und 15. 
Armee-Korps ist je ein Detachement 
in der Stärke von: 
1 Rittmeister, 
1 Premier-Lieutenant, 
1 Sekonde-Lieutenant, 
18 Unteroffizieren, 
2 Lazarethgehülfen, 
2 Unter-Lazarethgehülfen, 
zu formiren. 
1) Die Oifizier-Aspiranten kommen 
auf die nebenstehenden Mann- 
schaftsstärken nicht in Anrechnung, 
dagegen sind die in die Garnison- 
Lazarethe einzuziehenden Lazareth= 
gehülfen anzurechnen. 
2) Außer den nebenstehenden Mann- 
schaften sind die im Magazin- 
Verwaltungs-, Speditions= und 
Sanitäts-Dienst auszubildenden 
Unteroffiziere und Gemeinen ein- 
zuberufen. 
 
	        
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