Full text: Allgemeine Staatslehre

88 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
seiner Grundauffassung der bürgerlichen Gesellschaft anregten¹). 
Denn er bezeichnet sie als die zwischen Familie und Staat 
tretende Bildung, in der jeder sich Zweck ist, der aber nicht 
ohne Beziehung auf andere erreicht werden kann. Der besondere 
Zweck gibt sich durch die Beziehung auf andere die Form der 
Allgemeinheit und befriedigt sich, indem er zugleich das Wohl 
der anderen mitbefriedigt. So willkürlich auch die näheren Aus- 
führungen Hegels sind, so haben sie doch durch die scharfe 
dialektische Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft auf die 
Auffassung der deutschen Staatswissenschaft von der Gesellschaft 
mitbestimmend eingewirkt²). Die wesentlichste Anregung zu 
ihren Konstruktionen kam ihr aber direkt von den französischen 
Sozialisten. 
In der Zeit tiefgreifender Umwälzungen und aus diesen sich 
entwickelnder neuer Gärungen erlangt der Begriff der Gesell- 
schaft in Frankreich große praktische Bedeutung. In der Tages- 
presse sowohl als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird 
von der société als einer vom Staate verschiedenen Bildung ge- 
sprochen, ohne daß zunächst der Versuch gemacht würde, sie 
theoretisch zu definieren. Erst Saint-Simon weist energisch 
den Gegensatz der staatlichen Organisation und der gesellschaft- 
lichen Verhältnisse auf und erklärt, daß die Gesellschaft die 
wirtschaftlichen Klassen seien, deren Entwicklung dahin gehe, 
die wichtigste unter ihnen, die industrielle, zur staatlich herrschen- 
den zu machen³). Noch schärfer hat der trotz aller Gegner- 
schaft wider den Sozialismus unter dem Einfluß der sozialistischen 
Gesellschaftslehre stehende Proudhon den Staat als das Unter- 
drückung übende gouvernement im (Gegensatz zur société be- 
  
1) Grundlinien der Philosophie des Rechts, Werke VIII 2. Aufl. 
S. 240 ff., vgl. auch die Auseinandersetzung mit Rousseau S. 306 ff. 
2) Namentlich durch L. v. Stein, der ganz im Banne Hegels stand, 
wenn er auch den Inhalt seiner Gesellschaftslehre von den französischen 
Sozialisten empfing. Aber auch K. Marx dürfte von dem Grundgedanken 
der Hegelschen Gesellschaftslehre nicht ganz unbeeinflußt geblieben sein. 
3) Vgl. namentl. Saint-Simon Catéchisme des industriels 1822—23. 
R. Schmidt, I S. 105, behauptet den Einfluß Hegels auf Saint-Sirmon, 
was unbegründet ist. Der von Schmidt als Zeuge herangezogene 
Ahrens, a. a. O. I S. 204 Anm. 2, spricht auch gar nicht von der Lehre 
Saint-Simons, sondern vom Saint-Simonismus, zwei, wie Ahrens im Text 
richtig hervorhebt, ganz verschiedene Doktrinen.