Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungos-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. gerlin, den 14. März 1880. Nr. 7. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreig bieces Blattes beträgt 1 .4. 50 J4. Abonnirt kann werden: uherhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben gacchter igꝰ nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, salls nicht für einzelne N#nern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
  
Nr. 56. 
Unterstellung sämmtlicher Festungs-Gefängnisse unter die Inspektion der militärischen Strafanstalten. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß vom 1. April 1880 ab, neben den großen Festungs- 
Gefängnissen und den Arbeirer-Abtheilungen, auch die kleinen Festungs-Gefängnisse dem Befehl des Inspekteurs 
der mililärischen Strafanstalten unmittelbar unierstellt werden, und daß von diesem Zeitpunkte ab bei den 
kleinen Festungs-Gefängnissen dieienigen Bestimmungen sinngemäste Anwendung finden, welche nach Maßgabe 
der von Mir unter dem 14. Juni 1877 bestätigten Dienstordnung des Inspekteurs 2c. für die großen Festungs 
Gefängnisse bereits in Kraft sind. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen und 
die ae Erläuterungen zu geben. 
Berlin, den 5. Februar 1880. " 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 10. März 1880. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, 
daß in der Dienstordnung für den Inspekteur der militärischen Strafanstalten vom 14. Juni 1877 — A.-V.-Bl. 
122 u. ff. — nachstehende Aenderungen eintreten 
1) Abschnitt 1 5 fällt fort; eine Unterscheidung in kleine und groste Festungs-Gefängnisse findet künftig 
nicht mehr statt. 
2) Dschnin- I 6. Die Bezeichnung „großen“ vor „Festungs-Gefängnisse“ in der ersten Zeile, sowie 
die Worte beinschlieshiich“ bis „Arbeiter-Abtheilungen“ in der letzten Zeile sind zu streichen. 
3) Abschnitt 1 7. Die Worte in der ersten Zeile „bezüglich der kleinen Festungs- Gefängnisse, sowie", 
ferner die Worte in der vierten und fünften Zeile: „die kleinen Festungs-Gefängnisse und“ fallen fort. 
4) Abschnitt 1 8 lautet nunmehr: 
Die Ueberweisung der Verurtheilten an die verschiedenen Festungs-Gefängnisse, sowie die Ein- 
veihan in die Arbeiter-Abtheilungen findet bis auf Weiteres nach dem bestehenden Vertheilungs- 
plane statt. 
Berstbun en, welche auf das nothwendige Bedürfniß zu beschränken sind, ordnet der Inspekteur 
an, unter Mittheilung an den Befehlshaber, welcher die Annahme-Ordre erlassen, sowie an den 
Truppentheil 2c., welchem der Versetzte zuletzt angehört hat. 
Dauernde Aenderungen des Vertheilungsplanes werden auf Verschlag des Inspekteurs durch das 
Allgemeine Kriegs- Debartemen vorgenommen. 
5) Abschnitt I 11. In Zeile 2 ist das Wort „großen“ vor „Festungs-Gefängnisse“ zu streichen 
6) In der Ueberschrift zu Abschnitt II ist das Wort „ großen“ vor „Festungs= Gefängnisse“ zu streichen; 
ebenso sind die Bestimmungen dieses Abschnitts sinngemäßt zu berichtigen. 
7) Abschnitt II 12 erhält folgende Fassung:
	        
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