Nr. 63.
Nachtrag II zu dem Geldverpflegungs-Reglement für das Preußische Heer im Frieden vom 24. Mai 1877.
Berlin, den 7. Mätrz 1880.
Die im Jahre 1879 behufs der Ergänzung und Erliuterung des Geldverpflegungs Reglements für das
Preußische Heer im Frieden ergangenen Bestimmungen sind als Nachtrag II gedachtem Reglement zusammen-
gestellt worden. Die erforderlichen Exemplare dieses Nachtrags werden den Königlichen General-Kommandos cc.
unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 154/3. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.
Nr. 64.
Pferde-Bestands-Nachweisung.
Berlin, den 8. März 1880.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Aufstellung der im §. 69 des Remontirungs-Reglements
vom Jahre 1876 vorgeschriebenen Pferde-Bestands-Nachweisungen wird bestimmt, daß
1) unter Position 4 der Bemerkungen nur der beim Abschnitt B. des Pferde-Verbesserungs-Fonds ult.
des Jahres verbliebene Geldbestand, und
2) das Durchschnitts-Alter der Pferde, bei vorkommender Bruchzahl solche im Decimalbruch auf 2 Stellen
(10,00), aufzuführen ist.
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen.
v. Nauch. v. Uslar.
No. 115. 3. R. A.
Nr. 65.
Verordunng über die Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes.
Berlin, den 12. März 1880.
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. März cr. ist ein Neuabdruck der „Verordnung über die Ergänzung
der Offiziere des stehenden L#ereo# bezw. des Friedensstandes“ genehmigt worden.
Die erforderlichen Exemplare werden den Königlichen Kommandobehörden 2c. von hier aus über-
sandt werden.
Im Buchhandel (Buchhandlung N. von Deckers Verlag, Marquardt & Schenk, Niederwallstraße 22
hierselbst) ist diese neue Verordnung zum Preise von 30 Pf. pro Exemplar käuflich zu haben.
ezüglich der durch vieselbe außer Kraft gesetzten HKichartigen Verordnung vom 31. Oktober 1861
ist in Gemäßheit des kriegsministeriellen Erlasses vom 20. Juli 1875 (A.-V.-Bl. S. 160) zu verfahren.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Ziegler.
No. 81/3 A. 2.