Nr. 70.
Ranglisten.
Berlin, den 23. März 1880.
1. Nachdem die diesseitige Verfügung vom 25. Oktober v. Is. (Nr. 767/7. 79. A. 1.) — Armee-
Verordnungs-Blatt Nr. 23 für 1879 — die Anfertigung neuer Formulare für die Rangliste der Stäbe
und Truppentheile des Friedensstandes 2c. nothwendig gemacht hat, ist diesen behufs weiterer Ver-
einfachung die Form der Ranglisten-Veränd Lsnachweisungen zu geben, so daß für beide genannte
Eingaben nur ein mit entsprechender Ueberschrift zu versehendes Schema zur Anwenvung gelangt.
Das Schema der Rangliste für die Ofsiziere 2c. des Beurlaubtenstandes — Seite 114 u. ff. der
Landwehr-Ordnung — nebst der dazu gehörigen Veränderungsnachweisung nimmt die vorstehend fest-
gesetzte äußere Form der Ranglisten der Stäbe und Truppentheile des Friedensstandes an und
wird dahin abgeändert, daß in den Rubriken 8 und 11 die Abtheilungen „Nummer des Personal=
bogens“ bezw: „Jetziges Dienstverhälmmiß“ sowie in Rubrik 9 die Worte:
„nach Aufnahme in die Rangliste"
fortfallen, daß in Nubrik 10 statt „a Vaterländische“ „a Preußische“ gesetzt wird, und daß eine
neue RNubrik „Feldzüge“ zwischen den Rubriken 10 und 11 zur Einfügung gelangt.
Zur Ausführung hiervon wird im Anschluß an die Bemerkungen auf Schema 1 der Landwehr-
Ordnung bestimmt:
a. die Aktennummern der Personalbegen der Ofsiziere der Landwehr-Bezirks-Kommandos sind in der
Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben;
b. in Rubrik „Feldzüge“ ist jedes nach den gesetzlichen Bestimmungen doppelt zu rechnende Kriegs-
jahr roth zu unterstreichen.
Auch wird bemerkt,
daß bei der Aufführung der aktiven Dienstzeit lediglich die für das Friedensverhältniß
maßgebende gesetzliche bezw. die im Friedensstande freiwillig Ubernommene Dienstverpflichtung
in Betracht zu ziehen ist
—
-
und
daß in Rubrik „Früheres Dienstverhältniß" cvent. neben der speziellen Bezeichnung der
Charge und des Truppentheils, welchem der Betreffende als Reserveoffizier vor der Auf-
nahme in die Rangliste des Landwehr-Bezirks-Kommandos angehört hat, die Angabe
desjenigen Landwehr-Bezirks-Kommandos aufzunehmen ist, in dessen Kontrole derselbe bis
dahin gestanden hat.
Bei der Ausfüllung sämmtlicher Rubriken der neuen Schemalan) (I und II) sind jegliche Ab-
lürzungen insoweit zulässig, als dieselben zu Zweiseln keinen Anlaß bieten können.
Kriegs-Ministerium.
No. 545. 1. 80. A. 1. v. Kameke.
r. 71.
Aenderungen der Anlage 1 zu §. 1 der Ersatz-Ordnung.
Berlin, den 23. März 1880.
I. Vom 1. April d. Is. ab führt dos Landwehr-Bezirks-Kommando München die Benennung Land-
wehr-Bezirks-Kommando Mülchen I. Das Landwehr-Bezirks-Kommando Bruck erhält den Namen Landwehr-
Bezirlsekommando München II und wird nach München verlegt.
Die nachstehend bezeichneten Landwehr-Bataillons-Bezirke erhalten folgende Zusammensetzung:
*) Anmerkung. Die unter I und II bezeichneten Formulare:
dunt Rangliste für Stäbe und Truppentheile des Friedensstandes und für die Institute
sind unter
A 10 Titelbogen
A 11 Einlagebogen und
Nangliste des Beurlaubtenstandes unter
A 164 Titelbogen
A 165 Einlagebogen
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