Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

  
  
  
  
  
  
  
  
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Landwehr— Verwaltungs Landwehr. Verwaltung 
Bataillon Eezw. Bataillon Gezw. 
Aushebungs-) Bezirke 1 Aushebungs-) Bezirke 
Bezirksamt 
Mülnchen 1 Magistrat München 
Gunzenhausen 
Bezirksamt München I. Magistrat 
München II. 
Landsberg 
München II Bruck 
Friedberg 
Dachau Bezirksamt Kelheim 
Magistrat Landsberg Regensburg 
Regensburg Stadtamhof 
Parsberg 
Magistrat Regensburg 
Bezirksamt Passau 
Wolsstein Bezirksamt Wunsiedel 
Grafenau Rehau 
Passau Regen Kof 
Deggendorf Hof aila 
Magistrat Tr Münchberg 
Deggendorf · Berneck 
Magistrat Hof 
  
  
  
II. Die sum Landwehr-Bezirks-Kommando Detmold gehörenden Theile des Fürstenthums Lippe-Detmold 
sind seit 1. Oltober v. Is. in die Aushebungs-Bezirke Detmold und Lemgo eingetheilt. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Liegs-Departement. 
v. Verdy. v. Goßler. 
No. 560. J. 70. A. 1. 
Nr. 72. 
Entlassung der zur Uebung eingezogenen Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes. 
Berlin, den 25. März 1880. 
Die Entlassung der zu einer Uebung eingezogenen Mannschaften des Beurlaubtenstandes muß, wenn der letzte 
Uebungstag gleichzeitig der Entlassungstag 7r im Allgemeinen bis Mittag bezw. mit Rücksicht auf die Abgangs- 
net eines zur Erreichung der Heimath oder des künftigen Aufenthaltsortes günstigen Eisenbahnzuges uhn 
o daß den Betreffenden im Falle des Fußmarsches die Möglichkeit gewährt wird, an demselben Tage noch 
einen Tagesmarsch zurücklegen. 
· agegen ist der vorhergehende Tag als Uebungstag in vollstem Maße auszunutzen und darf die 
Ausbildung der Mannschaften durch auf diesen Tag zu verlegende Entlassungs-Vorbereitungen nicht beeinträchtigt 
werden.
	        
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