Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Die chemischen Desinfektionsmittel müssen möglichst konzentrirt zur Anwendung kommen. Hohe Hitze- 
rade, Chlorkalk und frischgebrannter Kalk sind besonders wirksam. Lagerstroh und Dünger von kranken 
hieren muß verbrannt werden. 
Die von dem Fußboden des Stalles abgestoßene oder abgegrabene Erde ist, wie der Kadaver (s. §. 14 
der Hauptinstruktion), zu vergraben. 
Blutige oder sanbfig flüssige Abgänge werden verbrannt oder ebenfalls, wie die Kadaver, vergraben. 
desi f-die von kranken Thieren benutzten Theile der Ställe sind nach Vorschrift des §. 10 dieser Instruktion 
zu desinfiziren. · 
ur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von über- 
mangansaurem Kali anzuwenden. 
  
  
Wuthkrankheit. 
8. 12. 
Von wuthkranken oder seuchenverdächtigen Hunden benutzte Streu, Geräthschaften, Maulkörbe, Hals- 
bänder und Hundehütten, — letztere soweit sie von Holz oder Stroh sind —, müssen verbrannt oder sonst 
vernichtet, die Stallutensilien anderer wuthkranker Hausthiere und die sonst mit solchen Thieren in Berührung 
gekommenen Gegenstände mit Seifenlauge oder siedendem Wasser gereinigt werden. 
Im Uebrigen erfolgt die Desinfektion nach den Bestiammungen im F. 9 dieser Anweisung. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von über- 
mangansaurem Kali anzuwenden. 
Rotz. 
8. 13. 
Der Ansteckungsstoff ist lange Zeit wirksam und schwer zu zerstören. 
Stallungen und Räumlichkeiten, oder wenigstens diejenigen Theile derselben, in welchen rotzkranke 
oder seuchenverdächtige Pferde gestanden haben, Krippen, Raujen, Tränkeimer und Geräthschaften, ferner die 
Geschirre, Sättel und Decken, welche bei solchen Pferden benutzt worden sind, werden nach den Vorschriften 
in 55. 9 und 10 dieser Anweisung desinfizirt. Benutzte Putzlappen und Bürsten werden verbrannt, Striegeln 
ausgeglüht; werthvolle Lederhalfter können wie das Geschirr desinfizirt werden, alle anderen Halfter und die 
zum Anlegen benutzten Stricke werden verbrannt, ebenso die Gurten mit gepolsterten Kissen, die minder- 
werthigen Decken und Schabracken. 
Die Deichseln, an denen kranke oder seuchenverdächtige Pferde gearbeitet haben, werden mit siedendem 
Wasser abgebrüht und mit Karbolöl oder mit Ehlorkalemich angestrichen. Das Kettenwerk an den Wagen, 
soweit 16| mit den kranken Pferden in Berührung gekommen ist, wird gleich den Halfterketten u. s. w. 
ausgeglüht. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente u. s. w. ist Karbolwasser oder eine Lösung von über- 
mangansaurem Kali anzuwenden. 
88. 14 bis 16. 
2c. 
Beschälseuche und Bläschenausschlag. 
5S. 17. 
Bei der Beschälseuche und dem Bläschenausschlag bedarf es keiner Desinfektion. 
Räude. 
F. 18. 
Bei der Räude ist die Desinfektion ein integrirender Theil des Heilverfahrens. Mit der Behandlung 
der Kranken beginnt die Desinfektion des Stalles; der Dünger wird entfernt, — bei hohen Düngerschichten 
in Schafställen grnüc die Entfernung der oberen Schicht —; die Stallwände werden bis zu einer Höhe von 
mindestens 2,0° Meter mit Kalkmilch übertüncht, ebenso wird der Fußboden, wenn er nicht von Dünger bedeckt 
gewesen ist, mit Kalkmilch abgeschlämmt. 
Stallgeräthe werden gründlich gereinigt und mit heißer Lauge gescheuert oder mit Kalkmilch über- 
tüncht. Geschirr und Decken werden in geheizten Räumen gut ausgetrocknet, oder nach vorgängiger gründ- 
licher Reinigung mit Karbolöl eingeschmiert (Lederzeug), oder mit Wasser gekocht (Decken). 
 
	        
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