Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. Herlin, den 17. April 1881. Nr. 12. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1-& 50 c#. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
o und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 kerechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete nbre: Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.#20 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 88. 
Bezeichunng des „1. Brandenburgischen Ulanen-Regiments (Kaiser Alexander II. von Rußland) Nr..“ 
bestimme heute — an dem Tage der feierlichen Beisetzung des Hochseligen Kaisers Alexander II. von 
ußland Majestät — daß das Regiment, welches bisher in der Praßischen Armee die Ehre hatte, Allerhöchst- 
seinen Namen zu führen, denselben für alle Zeiten unter der Bezeichnung „1. Brandenburgisches Ulanen- 
Regiment (Kaiser Alexander II. von Rußland) Nr. 3“ beibehalten soll. Ich habe das General-Kommando 
des 3. Armee-Korps hiervon zur weiteren Mittheilung an das Regiment benachrichtigt und beauftrage das 
Kriegs-Ministerium das sonst Erforderliche bekannt zu machen. 
Berlin, den 27. März 1881. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 2. April 18381. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 119 2/3. A. 1. v. Kameke. 
  
Nr. 89. 
Zaumzeng für Offizier-Pferde. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das Zaumzeug für die Pferde der Offiziere Meiner 
Armee allgemein wieder mit dem Nasenriemen versehen werde. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das 
Weitere zu veraulassen. 
Berlin, den 31. März 1881. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 7. April 1881. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs- " 
No. 112/4. N. O. D. 3. v. Kameke. 
 
	        
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