Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 92. 
Minimalmaß der in die Unteroffizierschulen eintretenden jungen Leute. 
Berlin, den 13. April 1881. 
Die Erfahrung hat ergeben, daß die in die Unteroffizier-Vorschulen eintretenden jungen Leute zum Theil eine 
so geringe Körpergröße haben, daß sie länger, wie dem dienstlichen Interesse entspricht, in den Unteroffizier- 
Vorschulen verbleiben müssen, bevor sie den Unteroffizierschulen Überwiesen werden können. !4½ 
In Ergänzung der Bestimmung sub 6 der Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die 
Unteroffizier-BVorschule zu Weilburg einzutreten wünschen, vom 11. Oktober 1879 (A.-V.-Bl. S. 203), wird 
daher das Minimalmaß für dief. jungen Leute bei einem Alter von 15 Jahren auf 152 cm, bei einem 
Alter von 16 Jahren auf 155 cm festgesetzt. Von dieser Größe darf nur unter besonderen Umständen 
abgesehen werden. Z 
ei der ärztlichen Untersuchung ist gleichzeitig darauf zu achten, daß die jungen Leute einen ent- 
sprechenden Brustumfang haben. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 987/3. 81. A. 2. v. Kameke. 
  
Nr. 93. 
Abholung der Postgeldsendungen durch zwei Personen bei Beträgen von 300 KK. und darüber. 
Berlin, den 1. April 1881. 
Die Bestimmung in der unterm 12. Angust 1867 veröffentlichten Instruktion für die Einrichtung und An- 
wendung der Postauitungsbücher (A.-V.-Bl. für 1867 S. 93 u. f.), wonach die Abholung von Postgeld- 
ledungen in Einzelbetrage von 100 Thalern (300 Mark) und darüber durch zwei Personen bewirkt werden 
muß, geht dahin: 
Z " daß die Abholung durch zwei Personen stattzufinden hat, sobald entweder der Einzelbetrag oder 
die Gesammtsumme der Einzelbeträge die Höhe von 100 Thalern (300 Mark) erreicht. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 308/2. 81. M. O. D. 3. 
  
Nr. 94. 
Leeren und Schablonen zum Infanterie-Gewehr M/71. 
Berlin, den 2. April 1881. 
Ven der, zufolge der letzten Nahbtrige zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen, 
den Leeren und Schablonen für die Schuß-Waffen M/71 hinzutretenden . 
Schablone nebst Rapporteur für die Form der Schlagebolzenspitze 
erhält jedes Infanterie-Bataillon zwei Exemplare. Das zweite Exemplar ist in den kleinen Büchsenmacher= 
kasten einzustellen und bei D. O. der Geichnung des Kastens unterzubringen. 
eilage C. der vorberegten Vorschrift ist hiernach zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriege Departement 
v. Verdy. üller. 
No. 1174/3. Art. 1. 
  
Nr. 95. 
Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lhrenstalten welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschaftliche )! zean 2 den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
er ud. 
Ee wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche 
sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Theil I der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der
	        
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