Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Seite 70 im Adsanit II. B. b. ist die „Nr. 3“ zu streichen, Z 
Seite 72 im Abschnitt II. A. ist die „Nr. 3" zu streichen, die Nummern der folgenden 
Seite 73 im Abschnitt II. B. d. ist die „Nr. 2“ zu streichen, Abschnitte sind entsprechend 
Seite 76 ist im Abschnitt B. die „Nr. 6" zu streichen, zu ändern. 
Seite 78 Zeile 17 von oben sind die Worte: „Knie-, Spalt,“ zu streichen, desgleichen bei „Figur 41“. 
B. in den Vorschriften über das Turnen der Truppen zu Pferde vom 17. September 1878: 
Seite 10 Zeile 10 von unten sind die Worte: „(analog der Ausfallstellung beim Fechten)“ zu streichen 
und dafür zu setzen: „(Spreizstellung)“. 
Seite 11 Zeile 1 und 2 von oben haben zu lauten: 
„zu unterstützen und gleichzeitig dem etwa Fallenden den nöthigen Halt zu geben.“ 
Seite 11 Zeile 4 von oben ist anstatt: 
„Hülfsstellung“ zu setzen: „Hülfsleistung“. 
Seite 19 Nr. 7 ist der Ueberschrift hinzuzufügen: „und rückwärts“. 
Seite 19 Zeile 2 von unten ist hinter „vorwärts" einzuschalten: 
„beziehungsweise rückwärts“. 
Seite 20 eiute don oben ist hinzuzufügen: „Beim Rückwärtsstrecken wird der Oberschenkel nach hinten 
möglichst gehoben“. 
Seite 20 Zeile 10 von oben ist hinter „vorwärts“ einzuschalten: „(rückwärts)“; ebenso Seite 61 
Zeile 5 von oben. 
Seite 27 „Nr. 4 Freisprung rechts (links) mit vei Frtten Anlauf“ ist zu streichen und dafür zu setzen: 
„4. Laufsprung. 
Der Laufsprung dient zum Ueberspringen nicht bieer Gräben und darf daher nur als mäßiger 
Weitsprung angewendet werden. Der Absprung ist wie beim Schrittsprunge; der Niedersprung 
findet jedoch, ohne daß das abstoßende Bein an das vorspreizende herangezogen wird, nur auf 
dem letzteren statt. Die Arme unterstützen durch kurzes Schwingen den Sprung. 
Bei Einübung desselben, welche zuerst ohne Anlauf aus der Schrittstellung zu erfolgen hat, ist 
vorsichtig zu verfahren. Das Auswärtshinsetzen des vorderen Fußes sichert vor Fußverstauchungen. 
Der Sprung wird meistens aus dem Laufschritte ausgeführt, welcher nach dem Sprunge sogleich 
fortgesetzt wird.“ 
Seite 29 Zeile 13 von unten ist „Knie-, Spalt-,“ zu streichen und hinter „Hüft-,“ einzuschalten „Brust". 
Seite 30 Zeile 2 von unten ist das Wort „etwa“ zu streichen. 
Seite 36 ist „4. Beinspreizen seitwärts aus dem Stütze“ zu streichen und sind die Nummern der 
folgenden Abschnitte dementsprechend zu ändern. 
Seite 43 sind Zeile 1, 2 und 3 von unten, 
Seite 44 Zeile 1, 2, 3 und 4 von oben zu streichen und dafür zu setzen: 
„Der Mann setzt zum Anlaufe, ohne die Schulter zu verdrehen, erst den rechten (linken) Fuß 
einen kleinen Schritt in die Schrittstellung zurück. Der erste Schritt des Anlaufes ist ruhig, der 
zweite und dritte etwas kürzer und lebhafter auszuführen. Mit dem dritten Schritte wird gleichzeitig 
ein kräftiger Abstoß durch den rechten (linken) Fu##verbunden. 
Bereitet das Abspringen mit dem bestimmten Fuße Schwierigkeiten, so ist der Schrittsprung der 
Freiübungen (F. 12 2) zu wiederholen, demnächst aber der Sprung nur mit einem Schritte Anlauf 
oder mit drei Schritten, die in ruhigem Gange zurückgelegt werden, zu Üben.“ 
Seite 44 Zeile 7 von oben ist das Wort „Kasten“ zu streichen und statt dessen „Voltigirbock“ zu setzen. 
Seite 55 ist hinter Nr. 15 Hocke mit Anlauf: „(Fig ur 33)“ zu streichen. 
Seite 56 Zeile 2 von oben ist hinter „Anlanf“ hinzuzufügen: „(Figur 33)“. 
Seite 61 unter B. Freiübungen von der Stelle ist „Nr. 5“ zu streichen. . 
Seite 63 unter II. A. b. Uebungen im Stütze und Sitze ist „Nr. 3“ zu streichen und sind die 
folgenden Nummern entsprechend zu ändern. 
Seite 69 Zeile 10 von unten sind die Worte „Knie-, Spalt-,“ zu streichen, desgleichen bei „Figur 36“. 
II. Außerdem ist der Gebrauch des Sprungkastens bis auf Weiteres einzustellen. 
Zum 1. Juli 1883 wird einer Mittheilung der Königlichen General-Kommandos und Waffen- 
Instanzen entgegengesehen, ob etwa der Ausfall der betreffenden Uebungen einen schädigenden Ein- 
fluß auf die Gesammt-Ausbildung des einzelnen Mannes in merklicher Weise ausgeaibt hat. In den 
bezüglichen Berichten ist auch die Zahl der beim Turnen vorgekommenen Dienstbeschädigungen und
	        
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