Nr. 114.
Druckfehler-Berichtigung.
sch chtigung Berlin, den 17. Mai 1881.
In der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahr 1880 gezogenen höchsten Loosnummern 2c. ist als
Abschlußnummer des Aushebungs-Bezirks Kronach 353 statt 553 zu Feten. « » Z
Die Abschlußnummer des Jahrganges 1859 im Aushebungs-Bezirk Bingen beträgt ferner nicht 328
sondern 238. .
Kriegs-Ministerium.
No. 237/5. 81. A. v. Kameke.
Nr. 115.
Ansführungs-Bestimmungen zur Feldpost-Dienstordnung.
Berlin, den 2. Mai 1881.
Voen den Ausführungs-Bestimmungen zur Feldpost-Dienstordnung vom 28. Juni 1873 — zweite Auflage
— ist unter Berücksichtigung der im Laufe der Jahre ergangenen, abändernden Bestimmungen ein Neu-
Abdruck veranlaßt worden.
Den Königlichen Kommando-Behörden 2c. werden die erforderlichen Exemplare zur weiteren Ver-
theilung unter Umschlag zugehen. # "
Bezüglich der hierdurch anßer Kraft gesetzten älteren Exemplare jener Ausführungs-Bestimmungen
ist nach Maßgabe des kriegsministeriellen Erlasses vom 20. Juli 1875 (A.-V.-Bl. S. 160) zu verfahren.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Ziegler.
No. 884. 4. A. 2.
Nr. 116.
Ausstellung der Quartier-Bescheinigungen auf Märschen.
Berlin, den 2. Mai 1881.
E- ist zur Sprache gebracht, daß die Quartier-Bescheinigungen über gewährtes Naturalquartier ungeachtet
der Verfügung vom 3. April pr. (Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 102) und der daselbst in Bezug genom-
menen Verfügung vom 11. Juli 1870 insofern noch immer nicht vorschriftsmäßig sind, als dieselben öfters
nicht von den Kommandoführern selbst, sondern von anderen bei dem Kommando befindlichen Militärs, wie
4. B. von den Fourieren, ausgefertigt werden, wodurch nicht allein für die Gemeinden Weiterungen entstehen,
sondetn auch die Auszahlung der Servis-Vergütungen ungebührend verzögert wird.
Bei dem in den Vorschriften begründeten Anspruch der bequartierten Gemeinden auf sofortige Ein-
händigung vollständig legaler Quartier-Bescheinigungen werden die vorerwähnten Verfügungen hiermit zur
genauen Beachtung in Erinnerung gebracht.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. SchulzJ.
No. 962/3. M. O. D. 4.
Nr. 117.
Feldgeräths-Etats für die Stäbe und Park-Kompaguien der Fuß--Artillerie.
Berlin, den 3. Mai 1881.
E- sind neue Feldgeräths-Etats für den Stab eines Fuß-Artillerie-Regiments, sowie für ein Fuß-Artillerie.
oder Landwehr- Fuß-Artillerie-Bataillon und für eine Park-Kompagnie erschienen, welche den Königlichen General=
Kommandos in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden Kommando-Behörden 2c. von
hieraus per Convert zugehen werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Müller.
No. 257/4. 81. Art. 1