Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

— 159 — 
Nr. 138. 
Bestimmungen über die Kommandos zur Militär-Turnanstalt. 
Berlin, den 12. Juni 1881. 
Zur Militär-Turnanstalt werden alljährlich Offiziere der Infanterie, Jäger, Kavallerie, Artillerie, Pioniere 1. Beginn 
und des Trains als Eleven in zwei Kursen kommandirt. und Berndi 
Jeder Kursus dauert 5 Monate. Keochurse. 
Der erste Kursus beginnt am 1. Oktober und endet am letzten Februar, der zweite Kurfus beginnt 
am 1. Mätz und endet am 31. Juli. 
Die Vertheilung der Offlziere auf die einzelnen Waffen liegt dem Inspekteur der Infanterieschuleu 
nach Anweisung des Kriegs-Ministeriums ob (vergl. 11 der Dienstvorschrift für den Inspekteur der Infanterie- 
schulen), ebenso die Heranziehung der zur Wahrnehmung der Hülfslehrerstellen erforderlichen Osfiziere. 
Die zur Militär--Turnanstalt behufs ihrer Ausbildung zu kommandirenden Offiziere müssen sich u. Auswab 
während einer mindestens dreijährigen Dienstzeit als Offizier mit allen Dienstzweigen vertrant gemacht haben, der am, 
Geschick und Neigung für Turnen und Fechten besitzen, sowie völlig gesund und vochugswele kräftig sein, Offiziere. 
um die Anforderungen des anstrengenden Dienstes der Anstalt ertragen zu können. 
Die auszubildenden Offiziere sollen demnächst als Lehrer bei den Truppentheilen Verwendung finden; 
bei der Auswahl wird daher auch dieser Umstand zu berücksichtigen sein. 
1) Die Ueberweisung der kommandirten Offiziere, einschließlich der Hülfslehrer, erfolgt seitens der 111. Ueber. 
Truppentheile direkt an die Anstalt danch Personalbericht (Personalbogen, Qualifikationsbericht wenlunge- 
und Ranglisten-Auszug sind nicht erforderlich) bis zum 20. Februar bezw. 20. September. " 
Nach Beendigung des Kursus giebt der Direktor der Militär-Turnanstalt ein Urtheil über die 
kommandirt gewesenen Offiziere ab, das auf dem Instanzenwege an den Truppentheil gelangt. 
2) Die Burschen der kommandirten Offiziere werden durch Auszug aus der Truppen-Skammrolle zu 
den vorgedachten Terminen und ebenfalls direkt überwiesen. 
Aus dem Auszuge muf ersichtlich sein: 
der monatliche Löhnungssatz, 
die Führung und 
die etwa erlittenen Strafen. 
Den Auszügen sind 
ein Verpflegungs-Attest, 
ein Verzeichniß der mitzugebenden Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, sowie 
die für die Rückreise erforderlichen Requisitionsscheine 
  
beizufügen. 
Den Burschen der kommandirten Offiziere sind mitzugeben: * 
2 Feldmützen, leidung un 
3 Waffenröcke 2c. (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrock), Sb- 
2 Drillichjacken, burschen. 
3 — 
3 Paar Tuchhosen 2c. 
2 „ weißleinene Hosen (nur für den Sommerkurfus), 
- #rlchasen, 
!. Unterhosen, 
hr cerdlt 
aar Tuchhandschuhe 
"D a bezw. Schuhe, 
emden (darunter 1 neues), 
elm b4 mit 4 
ornister mit Zubehör 
1 Mantelriemen für Fußmannschaften, 
1 Leibriemen 2c., 
1 Brotbeutel (für Fußmannschaften), 
2 Säbeltroddel 2c., 
  
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