Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. terlin, den 19. Inni 1881. Nr. 127. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1-450 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 ßerechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4#00 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 139. 
Ueberweisung verurtheilter Militärpersonen an die bürgerlichen Behörden zur Strafvollstreckung. 
Berlin, den 3. Juni 1881. 
Infol e eines Erlasses des Herrn Ministers des Innern haben die Vorstände der Civilstrafanstalten die 
Entlassung der Gefangenen nach der Stunde zu regeln, welche die Staalsanwaltschaft in ihrer Requisition 
us Strafvollstreckung als Beginn der Strafzeit bezeichnet. 
Bei Ueberweisung von verurtheilten Militärpersonen an die bürgerlichen Behörden zur Straf- 
vollstreckung (§§. 4 und 47 des M. Si. NR.) ist demgemäß behufs Berechnung der Strafzeit die Stunde des 
Beginns derselben ebenfalls anzugeben. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 746 5. 81. A 2. v. Kameke. 
  
Nr. 140. 
Befestigung des Armriemens am Lanzenschaft. 
Berlin, den 7. Juni 1881. 
Inm Verfolg der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 13. April 1880 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 11, 
Seite 123 — betreffend die neue Probe des Lanzenarmriemens und Einführung eines Doppellanzenschuhs am 
linken Steigbügel bei den Ulanen — wird es den einzelnen Regimentern überlassen, ob dieselben den zum 
Festhalten des Armriemens am Lanzenschaft anzubringenden Ring aus Pechdraht, aus Leder oder aus Kaut- 
schuk herstellen lassen wollen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 40. 6. 81. A. 1. v. Kameke. 
 
	        
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