Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

1 Leibriemen mit Schloß, 
1 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
1 Feldflasche, 
2 Säbeltroddel, 
2 Patronentaschen (die Unteroffiziere ebenfalls), 
2 Gewehrriemen, . 
2 Patronenbüchsen, 
1 Blechbüchse zu den Reservetheilen, 
1 Fettüch e, 
1 Kochgeschirr, 
1 Paar Kochgeschirrriemen, 
1 Reisbeutel, 
1 Salzbeutel, 
1 Kaffeebeutel, 
1 Gewehr,) 
1 Skiralene, 
1 Anszieher, 
1 Schraubenzieher, 
1 Mündungsdeckel, 
1 Visirkappe, 
1 Seitengewehr, 
1 Soldbuch, 
1 Gesangbuch, 
1 Schießbuch, 
dem Spielmann das Signal-Instrument nebst Zubehör. 
2) Jedem kommandirten Unteroffizier und Oberjäger, sowie den zur Stamm-Kompagnie kommandirten 
Gemeinen ist ein kleiner Spaten mitzugeben. 
3) Ferner ist für die zur Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung Kommandirten zur Instand- 
haltung der Bekleidungs-Gegenstände etwas blaues und graues Tuch, sowie etwas Drillich und 
Futterleinwand als Flickmaterial mitzusenden. 
4) Die Truppentheile haben darauf zu achten, daß die zur Militär-Schießschule Kommandirten mit 
vollkommen guter Fußbekleidung I sind. 
5) Siimentlche Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. 
VI. Uebersendung der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände. 
1) Der Marsch der Mannschaften zur Militär-Schießschule erfolgt im Dienst= (dem 3.) Anzuge, sowie 
mit vollständiger Ausrüstung und Bewaffnung. 
Die übrigen Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände werden regimenterweise in einem Pack- 
efäße verpackt, nachdem die Sachen für jeden einzelnen Mann in sich verschnürt und mit einem 
Fruak versehen sind, auf welchem der Name des Mannes, sowie die Angabe sich befindet, ob letzterer 
zur Stamm-Kompagnie, Versuchs-Abtheilung oder zum Lehrkurfus bestimmt ist. 
Die Absendung hat so zeitig stattzufinden, daß die Gegenstände bei der Militär-Schießschule 
(kärestene 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen. 
2) Die Frachtkosten werden von der Militär-Schießschule gezahlt und vemnächst liquidirt. 
Privatsachen der Kommandirten dürfen nicht mit verpackt werden. 
Die Packgefäße verbleiben bis zur Beendigung des Kommandos bei der Militär-Schießschule und 
werden demnächst zur Rücksendung der Sachen benutzt. 
  
*) Die Gewehre müssen ch in einem vollständig reparaturfreien Zustande befinden und sind daher vor dem Abgang 
der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen. (F. 36, Anmerkung zur Vorschrift für die Instand- 
haltung der Waffen bei den Truppen.)
	        
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