Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

— 175 — 
Nr. 161. 
Auwendung des Regquifitionsscheines bei Beförderung einzelner Ersatz= und Reserve 2c. Mannschaften 
auf Eisenbahnen. 
Berlin, den 25. Juni 1881. 
In Erweiterung der Bekanntmachungen vom 8. Februar d. Is. — A.-V.-Bl. S. 41 — und vom 10. Mai 
d. Js. — A.-V.-Bl. S. 143 — wird bemerkt, daß einzelne Ersatz= und Reserve= 2. Mannschaften auch 
auf sämmtlichen Württembergischen Eisenbahnen und zwar 
1) auf den Königlichen Staats-Eisenbahnen, 
2) . der Kirchheimer Privatbahn, 
3) .Eremsthalbahn (Privatbahn) 
auf Requisitionsschein gegen Stundung des Fahrgeldes von 15 Pf. pro Kopf und 7¼/ km befördert werden. 
Hierbei wird in Erinnerung gebracht, daß die betreffenden Leute in den Regquisitionsscheinen aus- 
drücklich als Ersatzmannschaften 2c. zu bezeichnen sind. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 897/5. 81. M. O. D. 3.
	        
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