Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Absitzen der Eskadron zum Gefecht zu Fuß. 
1) Das Absizen ... 
.-............vetdecktenStelle 
2) Der Eskadron,Chef kommandirt: 
formirt sich, wie im 6. 71 vorgeschrieben ist. Das Seitengewehr wird, wenn es 
aufgenommen war, eingesteckt, die Lanze von den Nummern 3 an Arm genommen, und der 
Karabiner von den Nummern 1 und 2 aller Abmärsche aufgenommen und um die Schulter 
gehängt. Die Nummern 1 und 2. .... 
. während die übrigen Mannschaften der Estadron zu Pferde bleiben. 
Bei einer Dragoner= oder Husaren-Eskadron nehmen die Nummern 3 beider Glieder die 
beruntergenommenen. .............. 
Nummer 2 zu Pferde. 
Bei einer Ulanen-Eskadron nimmt Nr. 1 die Lanze von Nr. 2 und steckt beide Lanzen in 
den Doppellanzenschuh von Nr. 3. Nr. 2 steckt den heruntergenommenen Trensenzügel seines 
Pferdes durch den heruntergenommenen Trensenzügel des Pferdes von Nr. 1. 
Nr. 3 verkürzt seinen Armriemen durch das Schlagen eines Knotens mit dem Armriemen 
um die Lanzenstange, nimmt die beiden Lanzen durch Nr. 1 in Empfang, schlägt den Arm- 
riemen der vordersten Lanze um die hintere von innen nach außen, führt den Armriemen 
zwischen beiden Lanzen oberhalb des Schlosses hindurch und streift ihn auf den linken Arm, 
und empfängt schließlich durch Nr. 2 die Pferde von Nr. 1 und 2 an dem durchgesteckten 
Trenusenzügel. Ist ein Abmarsch zu Zweien, so bleibt die betreffende Nr. 2 zu Pferde und 
nimmt die Lanze von Nr. 1 an den linken Arm. 
Die Zusführer bestimmen, welche Nummern trnooaoaooa 
. ....................rangirenhietanf 
ihre Züg . 
——————— 
„ . ..... stets ab. 
8. 233 Passus 1 muß beißen: 
Bildung, Aufstellung und Bewegung einer Schützenlinie. 
1) Von den Umständen . 
sein werden. In der Regel wird ächst ein ünterstũvungẽ · Trupd hebidet. 
Der das Fußgesfechtt ...... .. ..hietübet. 
§. 235 Passus 1 muß heißen: 
Bildung, Verhalten und Verwendung eines Unterstütungs- Trupps. 
1 ... . 
lIntetstütziiiigssTkiipp 
geschlossen in 2 Gůedern fenir. den Befehl. . 
. übersehen sind. 
g. 240 erhält folgende Fassung: 
1) 
2) Im größeren Verbande sst in der Regel eine Referve zu Pferde ausguscheiden. Es sind dann 
3) Eschlossene 3 Zäge oder ganze Eskadrons hierzu zu bestimmen. 
Eintheiluns. 
untesstellen. 
II. In der Jasituttion für die Weffenübungen der Kavallerie. 
Seite 7. F§. 2 erster Absatz erhält folgende Fassung: 
Auslagen. 
Bei der Auslage 
erforderlich ist. Der Griff des Söbels wird mit den 4 Fingern der rechten Hand fest umfaßi 
— event. der Zeigefinger durch die Strippe gesteckt — der Daumen liegt der Länge nach auf dem 
Rücken des Griffes. — 
Kommando: 
„Auslage vorwärts“
	        
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