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Nr. 155.
Vertche Untersuchung und Belehrung 2c. der zur Probedienstleistung bei Civilbehörden kommandirten
Mannschaften in Betreff ihrer Invali Versorgungs Austräch-= und Ketletung der ihnen zu diesem
Zwecke event. zu gewährenden Reisegebührnisse
(zu §. 49 der Instruktion vom 26. Juni 1877 betreffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der
Versorgungs-Ansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel 2c. abwärts).
Berlin, den 27. Juni 1881.
F den Fall, daß die im §. 49 der Instruktion vom 26. Juni 1877 bezeichnete Behörde nicht in der Lage
ist, wegen Abkommandirung der zu zatlosenden Mannschaften zur Probedienstleistung im Civildienste, die
vor der Entlassung gebotene ärztliche Untersuchung und Belehrung rc. selbst vorzunehmen, bestimmt das Kriegs-
Ministerium, daß dieselbe hierzu die dem Kommando-Orte des zu Entlassenden zunächst gelegene Militär-
behörde (Truppentheil oder Landwehr-Bezirks-Kommando) zu requlriren hat, und daß den dieserhalb ergehenden
Anträgen Folge zu leisten ist.
Für die Hin= und Rückreise sind die in den Erlassen vom 27. Oktober 1877 und 23. März 1880
(A.-V.-Bl. für 1877 S. 204 und für 1880 S. 77) festgesetzten Reis egebührnusse ewähren ohne Rücksicht
darauf, ob der Betreffende zu den Frtene Unterofshieren gehört oder nicht. Die bestellung der erforderlichen
Requisitionsscheine hat von der Militär-Behörde (Truppentheil 2c.) zu erfolgen, von welcher nach Obigem die
ärztliche Untersuchung und Belehrung 2c. des zu Entlassenden stattfindet.
Kriegs-Ministerium.
No. 2/6. D. f. I. a. v. Kameke.
Nr. 156.
Abäuderungen der Ansrüstungs-Nachweisungen für die Feld-Artillerie rc.
Berlin, den 30. Mai 1881.
Zu den Ausrüstungs-Nachweisungen für
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eine Feld-Batterie C/73,
eine reitende Batterie 0/73,
b.
c. eine Artillerie-Munitions-Kolonne #
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eine Artillerie-Munitions-Kolonne C/73,
- eine Kolonne des Feld-Munitionsparks 2c. und
f. eine ## ·0
sind Abänderungen erschienen, welche den Königlichen General-Kommandos in der, nach dem Deuckvorschriften.
Etat erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden Kommandobehörden und Truppen per Couvert
zugehen werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Oepartemen.
No. 223/5. Art. 1. v. Verdy. Strasser.
Nr. 157.
Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro 3. Quartal 1881.
Berlin, den 26. Juni 1881.
Die pro 3. Quartal 1881 bewilligten extraordinären Verpflegungs-Zuschüsse, Finschlieh des Zuschusses zur
Veschaffung einer Frühstücks-Portion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen: