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tember dieses Jahres auf Grund des 8. 41 Ziffer 2 des ersten Theils der Wehrordnung vom 28. September
1875 die Ermächtigung zur Ausstellung der daselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit beiw. bedingte
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt im
inneren Rußland haben. -
Berlin, den 5. August 1881.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage.
Bosse.
Berlin, den 16. August 1881.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Anschluß an die diesseitige Veröffentlichung vom
14. Mai 1878 — Seite 122 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1878 — zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. v. Wittich.
No. 270. 8. A. 1.
Nr. 198.
Reisevergütung bei Urlaubsreisen der Füfiliere der Unteroffizierschulen.
Berlin, den 17. August 1881.
Der Erlaß vom 20. Jannar 1874 (A.-V.-Bl. S. 17) wird dahin abgeändert, daß den Füsilieren der Unter-
offizierschulen bei Bewilligung einer kostenfreien Urlanbsreise in die Heimath die zuständige Reisevergütung,
einschließlich der Entschädigung für Nebenkosten, künftig nach folgenden Sätzen zu gewähren ist:
bei Benutzung der Eisenbahn oder des Dampfschiffs für jedes cuen ... 2 Pf.
bei Landwegen für jederseeeeßeße,,e 111=
An Stelle der Meilen tritt überall die entsprechende Zahl von km (7,5 km = 1 Meile). Jedes angefangene
km wird bei der Hin= und Rückreise für ein volles km gerechnet.
Im Uebrigen bleiben die Festsetzungen in der Allerhöchsten Ordre vom 10. Oktober 1873 (U.-V.-Bl.
S. 248) bezw. in dem vorgedachten Erlaß nnverändert in Kraft.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J. V. J. V.
Kühne. Genz.
No. 177/5. M. O. D. 3.