Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. Berlin, den 13. Jannar 1881. Nr. 2. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Ko 69. 
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 90 Pf. 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 2. 
Wegfall der Panzerkette am Hauptgestell der Kavallerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die zum Hauptgestell für die Kavallerie gebörige 
eiserne Panzerkette in Wegfall kommt. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 23. Dezember 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 7. Januar 1881. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Spezial-Bekleidungs-Etats der Kavallerie Regimenter sind danach zu berichtigen. 
Die Kontobestände an Panzerketten werden den betreffenden Regimentern ohne Werthanrechnung 
  
belassen. ç 
Kriegs-Ministerium 
No. 569. 12. 80. M. O. D. 3. v. Kameke. 
Nr. 3. 
Signalrahmen zum Markiren des Feners der Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß bei allen Manövern und Uebungen mit gemischten 
Waffen von Seiten der Feld-Artillerie durch Signalrahmen behufs Orientirung der Leitenden, Schiedsrichter 
und Truppen ersichtlich gemacht wird, welche Wessengateun das Ziel der Artillerie bildet, und zwar ist durch 
Zeigen der rothen Farbe das Feuer auf Infanterie, der weißen auf Kavallerie und durch Senken des Rahmens 
das Feuer auf Artillerie zu bezeichnen. 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 30. Dezember 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 5. Januar 1881. 
Vorstehende Allerßöchs Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Signalrahmen sind in quadratischer Form mit einer Seitenlänge von 70 cm, auf der einen 
Seite weiß, auf der anderen roth, herzustellen. Dieselben sind, um Verwechselungen mit den zum Markiren
	        
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