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Gegen die oft im Verlaufe der Krankheit auftretenden Diarrhoen empfiehlt sich der Gebrauch der
Tinct. Opii simpl., der Cort. Duerc. oder des Argent. nitric. und gegen die oft schon in den ersten
Tagen des Leidens vorhandene bedcutende Herzschwäche die Anwendung flüchtig erregender Mittel,
namentlich des Camphors.
Wenn eine starke Eingenommenheit des Kopfes vorhanden ist, und die auf der Schädelhöhle
elegenen Weichtheile sich vermehrt warm anfühlen, so ist es zweckmäßig, die oberen Theile des
! mit kaltem Wasser, Eiswasser oder cvent. durch Auflegen von kalten Tüchern oder Eis-
lasen abzukühlen. ·
2) Dies sind die wesentlichsten Momente, welche bei der Behandlung der Rothlaufseuche in Betracht
lommen. Neben derselben treten nicht selten untergeordnete Indikationen auf, deren Erfüllung dem
behandelnden Roßarzte überlassen bleiben muß. Im Allgemeinen dürfte es sich jedoch bei der Be-
handlung der Rothlaufseuche empfehlen, nicht zu verschwenderisch mit Arzneimitteln vorzugchen und
namentlich in den leichteren Fällen ausschließlich abwartend zu verfahren.
3) Was endlich die anzuordnende Diät betrifft, so schließen das hohe Fieber und die Reizung bezw.
Entzündung der Magen= und Darmschleimhaut die Verabreichung von slickstoffbaltigen und schwer
verdaulichen Futtermitteln aus. Körnerfutter ist daher in der Regel zu verbieten. Statt dessen ist
es angezeigt, den kranken Pferden leichtes und schleimiges Futter, wie Kleie und Leinkuchen, zu
geben, und daneben gutes Heu oder besser frisches Grünfutter zu verabreichen.
Nr. 250.
Erläuterung zu §. 3, Absatz 2 des Pferde-Aushebungs-Reglements vom 12. Juni 1875.
Zur Behebung von Zweifeln bezüglich Ausführung des 8. 3, Absatz 2 des Pferde-Aushebungs-Reglements
vom 12. Juni 1875 wird hiermit ausdrücklich festgesetzt, daß die Theilnahme der Mitglieder der Pferde-
Musterungs-Kommissionen an den periodischen Vormusterungen eine fakultative ist und einen Anspruch auf
Reisekosten und Diäten nicht begründet.
Berlin, den 27. Oktober 1881.
Der Minister des Innern. Der Kriegs-Minister. Der Finanz-Minister.
v. Buttkamer. v. Kamekec. Bitter.
M. d. I. I. M. I. 2968. K. M. 988/7. A. 1. F. M. I. 15083.
· Berlin, den 10. November 1881.
Vorstehender Erlaß wird zur Kenutniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 116. 11. 81. A. 1. v. Kameke.
Nr. 251.
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Allerh. Kabinets-Ordre vom 9. Dezember 1880, Uebungen
der Erssco-Mesere ten für das Etatsjahr 1 Ptresfend — Armee-Verordnungs-Blatt pro 1
eite 239.
Berlin, den 18. November 1881.
Unter Bezugnahme auf Passus 10 der vorberegten Bestimmungen wird festgesetzt, daß den Büchsenmachern
derjenigen Truppentheile, bei welchen die in Rede stehenden Uebungen stattgefunden, für die mit der Instand-
haltung bezw. Wiederinstandsetzung der in Gebrauch gewesenen Waffen verbundenen baaren Anslagen, einmalige
Pauschsummen und zwar
bei der Infanterie und der Fußartillerie von 18 A
bei den Jägern voo .. 25,5 A
pro Kopf der eingestellten Ersatz-Reservisten zu zahlen sind.
Kriegs-Ministerium.
No. 109/11. Art. 1. v. Kameke.