Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 252. 
Rations-Kompetenz der zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit beurlaubten Rations-Empfänger. 
Berlim, den 18. November 1881. 
Mit Bezug auf den Schlußsatz der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 9. Juni d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt 
Nr. 18 Seite 169) 
betreffend die Streichung des Wortes „Krankheit“ im Absatz 1 des §. 92 des Natural-Verpflegungs- 
Reglements der Truppen im Frieden infolge dessen rationsberechtigte kranke Offiziere dem Ver- 
treter die zur Wahrnehmung des Dienstes erforderlichen Rationen nicht mehr zu Überlassen haben, 
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß diese Festsetzung auch auf die zur Wiederherstellung 
ihrer Gesundheit beurlaubten Nationsempfänger Anwendung findet. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 94/10. M. O. D. 2. v. Kameke. 
Nr. 253. 
Abänderungen der Instruktion für die Artillerie--Depot-Inspektionen. 
Berlin, den 22. November 1881. 
Seite 7, Zeile 9 von unten erhält der 1. Absatz des §. 2 von „und" ab folgende Fassung: 
„und stehen à& la snite eines Truppentheils dieser Waffe (d. i. FußsArtisbrr c 
Seite 12 ist dem §. 8 als letzter Absatz hinzuzufügen: 
„Um mit den Fortschritten der Waffe vertraut zu bleiben, wohnen die Artillerie-Depot-Inspekteure 
in jedem Jahre einer Schießlbung auf dem nächstgelegenen Schießplatze — der Inspekteur der 
2. Artillerie-Depot. Inspektion einer Sceschießübung — während der Dauer der Inspizirung durch 
den Fuß-Artillerie-Inspektenr beiw. General-Inspekteur der Artillerie bei. Ebenso nehmen die- 
selben an der Armirungsübung in der betreffenden Garnison — der Inspekteur der 2. Artillerie- 
Depot-Inspektion in der nächst gelegenen Festung — während der Dauer der Inspizirung durch 
den Fuß-Artillerie-Inspekteur Theil. Bei diesen Reisen ist darauf zu rücksichtigen, daß dieselben 
sich, wenn irgend möglich, an die Reisen behufs Besichtigung der Artillerie-Depots anschließen.“ 
Kriegs-Ministerium. 
No. 167. 4. Art. 1. v. Kameke. 
Nr. 254. 
Garnison-Bandistrikte im Bereich des 1. Armeekorps. 
Berlin, den 24. November 1881. 
In Abänderung der durch das Armee-Vererdnungs-Blatt Seite 130 und folgende pro 1879 publizirten 
Uebersicht der Revisionsbezirke und Baudistrikte im Garnison-Bauwesen wird bestimmt, daß die Garnison 
Preußisch Holland und das Remonte-Depet Preußisch Mark vom Garnison-Baudistrikt Danzig abgezweigt 
und dem infolge Verfügung vom 12. April cr. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 110 pro 1881) neu- 
gebildeten Distrikt Elbing vom 1. Januar a. f. ab zugewiesen werden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
  
  
No. 262. 11. 81. M. B. B. 
  
Nr. 255. 
Eröffnung neuer Eisenbahnen. 
Berlin, den 11. November 1881. 
E: sind dem Betriebe Übergeben worden: 
a. am 15. Oktober die Eisenbahnstrecke Opladen—Wermelskirchen;
	        
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