Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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b. am g. November die Eisenbahnstrecken Deutsch-Crone—Schneidemühl und Buchsweiler—Schweig- 
hausen; 
Pc. am 11. November d. J. die Eisenbahnstrecke Himmelpforten—Cuxhaven (Schlußstrecke der 
Unterelbeschen Eisenbahn Harburg—Cuxhaven); 
d. am 13. November d. J. die Eisenbahnstrecke Ilmenau—Gehren. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 227/11. M. O. D. 3. 
  
Nr. 256. 
Ansgabe einer Reparatur-Instruktion für den Revolver M/79. 
Berlin, den 14. November 1881. 
Far den Revolver M/79 ist eine Reparatur. Instruktion bearbeitet worden. 
Den Kommando- und Militär-Verwaltungs-Behörden werden die erforderlichen Exemplare der au. 
Instruktion nebst dem Vertheilungs-Plan per Couvert zugesandt werden. 
Unter Bezugnahme auf den § 1 derselben wird zugleich bemerkt, daß in den, in der Instruktien 
bezeichneten Fällen die Revolver zur Reparatur einstweilen nicht an die Gewehrfabrik zu Danzig sondern an 
die zu Erfurt zu senden sind und daß der Zeitpunkt, von wann ab dies an die Gewehrfabrik zu Danzig zu 
geschehen hat, später bekannt gemacht werden wird. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 872. 8. 81 Art. I. v. Verdy. Müller. 
  
Nr. 257. 
Postsendungen an die Lebensverficherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 14. November 1881. 
Unter Aufhebung des diesseitigen Erlasses vom 30. März 1873 (A.-V.-Bl. S. 98) wird bekannt gemacht, 
daß die Direktion der Lebensversicherungs. Anstalt für die Armee und Marine fortan von den Truppentheilen 
und Militärbehörden 2c. keine Brief= und Geldsendungen mehr annehmen wird, welche mit Porto belastet sind. 
Die erwähnte Anstalt selbst wird, wie bisher, ihre Postsendungen frankiren. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 104/11. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. 
  
Nr. 258. 
Vervollständigung des Verzeichnisses der Hheren Lehraustalten, welche zur Musstelung der im §. 3 der 
Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes vom 11. März 1880 bezeichneten 
Abiturienten- bezw. Primaner- Zengnisse berechtigt sind (siehe A.-V.-Bl. für 1880 S. 62 fg. und 246, 
sowie Anhang 1 der vorgenannten Verordnung.) 
Berlin, den 24. November 1881. 
Es sind hinzugetreten bezw. einzutragen: 
I. Verzeichniß der Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Abiturienten= bezw. Primaner= 
Zeugnissen berechtigt find. 
Zu A. a. L Provinz Brandenburg: Zu A. a. I Provinz Hannover: 
das Gymnasium zu Eberswalde das Gymnasium zu Leer. 
"D - -Friedeberg in der Rheinprovinz: 
Neumark. das Gymnasium zu M.-Gladbach
	        
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