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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Berlin, den 9. November 1881. Nr. 28.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben stn zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.K 90.
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 232.
Abänderung der Grenze für die Superrevision bei Garnisonbauten.
Ich genehmige auf den Mir gehaltenen Vortrag, daß in Betreff der Superrevision der Projekte und An-
schläge für Garnisonbauten an die Stelle der durch Meine Ordre vom 4. Juni 1875 getroffenen Bestimmungen
die nachstehende Vorschrift tritt: Der Superrevision der Projekte und Anschläge für Garnisonbauten soll es
für die Folge nur bei solchen Neu= und Reparaturbauten bedürfen, deren Kostenbetrag die Summe von
Dreißigtausend Mark übersteigt. Abweichungen von dieser Regel sollen ohne Rücksicht auf den Kostenbetrag
in allen Fällen eintreten, in welchen der Gegenstand prinzipiell in administrativer oder technischer Hinsicht
namentlich wegen Abweichur # vom Hergebrachten so wichtig erscheint, daß eine nochmalige Prüfung in der
Superrevisionsinstanz für nothwendig oder zweckmäßig erachtet wird.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf bereits ausgeführte, bezw. veranschlagte Bauten
Anwendung, hinsichtlich deren die Superrevision nachträglich erforderlich wird.
erlin, den 31. August 1881.
inisteri Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. W
Berlin, den 3. November 1881.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets -Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß
dieselbe an die Stelle des durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 4. Juni 1875 (A.-V.-Bl. Seite 164
pro 1875) abgeänderten §. 53 der Garnison-Bauordnung tritt.
Kriegs-Minssterium.
No. 40% 81. M. B. B. v. Kameke.
Nr. 233.
Uebertritt des Reserve-Landwehr-Bataillons Stettin von der 6. zur 5. Infanterie-Brigade.
Auf den Mir gehaltenen Vertrag bestimme Ich, daß das Reserve-Landwehr-Bataillon (Stettin) Nr. 34
zum 1. Januar 1882 aus dem Verband der 6. Infanterie-Brigade ausscheidet und in den der 5. Infanterie-
Brigade übertritt. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Baden--Baden, den 1. Oktober 1881.
An das Kriegs-Ministerium. Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 24. Oktober 1881.
Vorstehendes wird hierdurch bekannt gemacht.
Klegs--Miniserium
No. 139/10. A. 1. v. Kameke.