Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 275. 
Berwaltung der Lebensverficherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 25. Dezember 1881. 
Ar Stelle des verstorbenen General-Lieutenants v. Tilly ist der General-Lieutenant v. Hartmann, Direktor 
des Departements für das Invaliden-Wesen, zum Vorsitzenden des Verwaltungs-Raths der Lebensverficherungs- 
Anstalt für die Armee und Marinc ernannt worden, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 1293. 12. 81. K. M. v. Kameke. 
  
Nr. 276. 
Sektion gefallener oder getödteter Pferde von Offizieren rc. sofern sie deren Eigenthum find. 
Berlin, den 29. Dezember 1881. 
Zur Behebung von Zweifeln, zu welchen der diesseitige Erlaß vom 24. Oktober d. Is. A.-V.-Bl. S. 256. al. 3, 
(„Die Hinzuziehung eines Thierarztes zu Sektionen, in Stelle eines Roßarztes, ist nicht erforderlich“) geführt 
hat, wird bemerkt, daß die vorangeführte Bestimmung sich nur darauf bezieht, daß es in Ermangelung 
eines Roßarztes der Zuziehung eines Thierarztes, um den über Sektionen ergangenen Vorschristen zu 
entsprechen, nicht bedarf. 
Da die Offiziere rc. bezüglich ihrer eigenen Pferde nach §. 13, 4 der Seuchen-Instruktion vom 
1. April d. J. „lediglich und in jeder Hinsicht die zur Abwehr und Unterdrückung von Seuchen bestehenden 
gesetzlichen Bestimmungen, Instruktionen und landespolizeilichen Vorschriften 2c. zu befolgen haben“, so sind 
diese Bestimmungen 2c., auch insoweit sie sich auf die Sektion von Pferden beziehen, für Offiziere 2c. maß- 
gebend. In denjenigen Fällen, in welchen die Gewährung einer Entschädigung des Besitzers davon abhängig 
ist, daß ein Thierarzt die Sektion vollzieht, muß daher der zuständige Thierarzt zugezogen werden (rgl. 
auch §. 13, 2 al. 2 der Seuchen-Instruktion). Alsdann hat ein Roßarzt nur der Sektion zu assistiren. 
Letzterer erstattet dementsprechend an Stelle des sonst vorgeschriebenen Sektionsprotokolls (§. 8, 3 und 8 
der Seuchen-Instruktion) nur einen Bericht über das Ergebniß der stattgehabten Sektion. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 480/12. 81. A. 2. v. Kameke. 
  
Nr. 277. 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
Verlin, den 22. Dezember 1881. 
Die Eisenbahnstrecke Grätz — Opalenica, Reg.-Bez. Posen, ist am 10. Dezember d. J. dem Betriebe übergeben 
worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 483/12. M. 0. D. 3. 
 
	        
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