Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

Der Zusammentritt des Lehr-Infanterie-Bataillons findet in diesem Jahre am 21. April statt. 
Hinsichtlich der Benutzung der Eisenbahn 2c. wird auf den Erlaß vom 29. Januar 1880 (Nr. 927. 
12. Al.) — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 4 — Bezug genommen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 984. 12. Al. 
  
Nr. 19. 
Erlänterung zu §. 39, 1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden. 
Berlin, den 13. Januar 1881. 
Kppialien-Bergütungen, sowie alle Diensteinnahmen, welche in ungewissen, lediglich von den wirklich geleisteten 
Arbeiten abhängigen Einnahmen bestehen, sind nicht als festes monatliches Civileinkommen im Sinne des 
" 39, 1 des Gelvverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden anzusehen daher den zur 
rohehienleistung bei Civilbehörden kommandirten Militäranwärtern auf das Militäreinkommen nicht 
anzurechnen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 606. 12. 80. M. O. D. 3. 
  
Nr. 20. 
Erlänterung zu F. 68, 1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden. 
Berlin, den 14. Januar 1881. 
E- entspricht den Bestimmungen des §. 68, 1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer 
im Frieden, daß auch solche Gefreite des Beurlaubtenstandes, welche ihre Qualifikation zum Reserve-Offizier 
darlegen sollen, für die Dauer der Vakanz von Gefreitenstellen des Linientruppentheils die chargenmäßige 
Löhnung erhalten. 1 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 274/12. 80. M. O. D. 3. 
  
Nr. 21. 
Erlänterung zu §. 67, 1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden. 
Berlin, den 18. Januar 1881. 
Den zt Uebung einberufenen Offizieren des Beurlaubtenstandes stehen die Uebungsdiäten nach 8. 67, 1 und 
Anmerkung") des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden zwar auf soviel Tage 
zu, als sie zur Uebung einberufen und zu diesem Zwecke am Uebungsorte dienstlich anwesend sind, demnach 
auch für die Tage der An- und Abmeldung, wenn diese in die Uebungsdauer fallen. Durch den Bezug der 
Reisetagegelder wird aber der Empfang der Uebungsdiäten für die enlsprcchenden Tage ausgeschlossen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 423/12. 80. M. O. D. 3. 
 
	        
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