Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 25. 
Angaben in den Anträgen auf Belassung von Chargenpferden bei Beförderungen. 
Berlin, den 29. Januar 1881. 
In den Anträgen auf Belassung der Chargenpferde bei Beförderung von Offizieren wird vielfach die Angabe 
vermißt, von wann ab die betreffenden Offiziere die Berechtigung auf ein Chargenpferd verloren bezw. das 
Gehalt der höheren Charge bezogen haben. 
Die unterzeichnete Abtheilung sieht sich daher zur Vermeidung von Rückfragen veranlaßt, auf die 
Beachtung der Bestimmung im Schlußpassus des §. 17 des Reglements über die Remontirung der Armee 
aufmerksam zu machen. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen. 
v. Rauch. Graf v. Klinkowström. 
No. 416/1. 81. R. A. 
  
Nr. 26. 
Berichtigung. 
Berlin, den 26. Januar 1881. 
In der kriegsministeriellen Ausführungs-Bestimmung vom 6. Januar cr., betreffend die diesjährigen größeren 
Truppen-Uebungen, muß es auf Seite 15 des Armee-Verordnungs-Blattes, Zeile 24 von oben, anstatt „zu 
10“ — „zu 11“" heißen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 723. 1. A. 1. v. Verdy. v. Wittich. 
Hierzu ein Inhalts--Berzeichniß des 14. Jahrganges dieses Blattes.
	        
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