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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Berlin, den 18. Februar 1881. Nr. 4.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.6. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
. ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 g berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 90 Pf.
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 27.
Einführung des Helmes an Stelle des Tschakos für die Landwehr-Infauterie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß für die Landwehr-Infanterie an Stelle des Tschakos
der Helm als Kopfbedeckung eingeführt, und mit der Beschaffung dieses neuen Ausrüstungsstückes nach Maß-
gabe der v ugbar zu machenden Mittel vorgegangen werde. Als Abzeichen hat die Landwehr auf der Helm-
dekoration (Adler 2c.) das Landwehrkreuz zu führen. Die Inschrift: „Mit Gott für König und Vaterland 1813“
bezw.: „Mit Gott für Fürst und Vaterland“ und „Mit Gott für's Vaterland“ ist auf der Helmdekoration
nur ein Mal und zwar auf dem Landwehrkreuz anzubringen. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach, unter
Ausgabe von Proben der Helmdekorationen, das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 20. Januar 1881.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 1. Februar 1881.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit unter dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß wegen Sicherstellung der Helme besondere Bestimmung ergehen wird, und daß die Beschaffung
von Tschakos für Landwehr-Bezirks-Kommandos und bezw. für Landwehr-Bataillone fortan zu unterbleiben hat.
Die Proben der Helmdekorationen werden den Königlichen General-Kommandos nach erfolgter An-
fertigung zugestellt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 561. 1. 81. M. O. D. 3.
Nr. 28.
Verlegung des Haupt-Depots der Befestigungen an der nuteren Elbe und Weser von Stade nach Geestemünde.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das Haupt-Artillerie-Depot der Befestigungen an der
unteren Elbe und Weser zum 1. Juli 1881 von Stade nach Geestemünde verlegt wird. Das Kriegs-Ministerium
hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 20. Januar 1881.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.